Wiederholte Zuwiderhandlung durch unzulässige Ablagerung im Uferbereich und illegale Einleitung
Pressemitteilung
Nachdem der BUND-Hilden seit April 2015 mehrfach auf unzulässige Ablagerungen von Baumaterialien und Vorrichtungen zur illegalen Einleitung von Abwasser den zuständigen Behörden angezeigt hatte, wurde Anfang Juni zumindest ein schmaler Streifen freigeräumt.
Am Sonntag, 19. Juli 2015 entdeckten wir wiederum zwei Tatbestände, mit denen der damaligen Anordnung eindeutig zuwider gehandelt wird.