Durch Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordern…

Auszüge aus einer Pressemitteilung

Das sagt der Minister:

Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke, sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen sollen jährlich insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht werden. „Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium“, stellte Jäger klar. In diesem Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel des Überschusses bleibt somit in den Kommunen.

Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben, jährlich überprüft und endet im Jahr 2020. „Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen“, betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. „Mein Anspruch bleibt, dass der Beitrag leistbar sein muss“, erklärte Jäger. Deshalb werde vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war – also drei Mal in den letzten fünf Jahren.

Über die Solidaritätsumlage der besonders steuerstarken Kommunen werden 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel finanziert. „Von den geplanten Gesamtkosten des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht das Land an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Darüber hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 von rund 9,3 Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum GFG 2014 soll im September in den Landtag eingebracht werden. Im kommunalen Finanzausgleich für 2014 werden die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden durch den sogenannten Demografiefaktor kompensiert. „Dieser ist bereits Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt“, sagte Jäger.

Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90 Prozent der Gemeinden in NRW einen Zuwachs in ihrer Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre Finanzkraft um 5,6 Prozent. „Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis für die kommunale Familie“, betonte Jäger.

Die Kommunen werden im Jahr 2013 außerdem durch die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275 Millionen Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro geplant.

Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus den Kommunen, die ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten sollen, zu Diskussionsrunden ein. In den kommenden Tagen haben diese die Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe und Gütersloh mit ihm direkt ins persönliche Gespräch zu kommen. „Ich weiß, dass einzelne der heute vorgestellten Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen werden. Das habe ich nicht anders erwartet“, erläuterte Ralf Jäger.