Beschluss bestellt und geliefert

Städtische Wohnungsbaugesellschaft will nicht bauen

Im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss hatte die Stadtverwaltung am 20. Juni 2013 berichtet, der Käufer des Grundstücks Heiligenstraße/Kronengarten (ehemaliges „Jueck“) habe sein Angebot zurückgezogen und vom Ankauf des städtischen Grundstücks Abstand genommen.

Eine Gesamtbebauung des Eckgrundstücks sei jedoch weiterhin möglich, da auch das benachbarte Grundstück zum Zweck der gemeinsamen Bebauung erworben werden könne.

Dieser Hintergrund eröffnet der Stadt die Möglichkeit, bei der Bebauung der Innenstadtfläche nunmehr selbst tätig zu werden, beispielsweise über die städtische Wohnungsbaugesellschaft (WGH).

Deshalb sollte der Bürgermeister beauftragt werden zu prüfen, ob eine gemischte Nutzung aus frei finanzierter, gewerblich genutzter Bebauung und aus öffentlich gefördertem Wohnungsbau möglich ist.

Nach dem Vorbild der von der WGH für das Eckgrundstück Am Feuerwehrhaus/Kirchhofstraße 51 vorgelegten, sehr attraktiven Planung könnte auf diese Weise eine sozialgerechte und zukunftsorientierte Innenstadtentwicklung verfolgt werden.

So hat es die BÜRGERAKTION beantragt.

Der Bürgermeister sollte gebeten werden zu prüfen, ob das Grundstück Heiligenstraße 13 z.B. der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH – z. B. in Form der Stammkapitalerhöhung – übertragen werden könnte, um dort öffentlich geförderten Wohnraum, senioren- und behindertengerechte Wohnungen oder ein Mehrgenerationen-Wohnhaus zu errichten.

Dieser Antrag war Anlass einer Beratung im Aufsichtsrat der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, ob seitens der WGH überhaupt Interesse an der Umsetzung eines solchen Vorhabens bestehe.

Die WGH hat der der Stadt Hilden mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat mit sechs gegen zwei Stimmen beschlossen habe, eine weitergehende Untersuchung einer Umsetzung des im Antrag der Fraktion BÜRGERAKTION vorgeschlagenen Projektes nicht zu verfolgen.

Als Begründung wird abstrakt mitgeteilt, die Kaufpreisvorstellungen des Grundstückseigentümers „Am Kronengarten“ sprengten die Möglichkeiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.

Was möglich wäre, wenn man „nur“ das städtische Grundstück – mit 745 Quadratmetern nicht gerade klein – der WGH zur Verfügung stellen würde, wurde selbstverständlich nicht einmal erwogen. Das wäre ja auch noch schöner, in Alternativen zu denken!

Im Aufsichtsrat der WGH sind alle Fraktionen vertreten: Sollen wir wetten, wer diesen „Prüfauftrag“ – um mehr ging es nicht! – abgelehnt hat? Auch ein Vertreter der dUH-Nachfolger, die angeblich wollen, „dass bei jedem Wohnungsbau ausreichend  geprüft wird, ob und in welchem Umfang auch alternative Wohnformen angeboten werden können.“

Da aus Sicht der Stadtverwaltung auch die Gremien der anderen von der BÜRGERAKTION ins Gespräch gebrachten städtischen Gesellschaften (Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden“ und Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke) sich das Nein des WGH-Aufsichtsrats bei ihren „eventuellen Beratungen zu eigen machen“ würden – so die Unterstellung durch den Bürgermeister – sind diese Gremien auch nicht befragt worden; eine Abstimmung hat es nicht gegeben

Stattdessen hat der sozial„demokratische“ Bürgermeister vom Schreibtisch aus entschieden, dem ja schön die öffentliche Diskussion über den Grundstücksverkauf nicht gepasst hatte. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Prüfauftrag der BÜRGERAKTION abzulehnen. So wird es auch geschehen.

Es wäre dann nur konsequent und auch kostensparend, die Aufsichtsräte der Seniorendienste und der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke unverzüglich aufzulösen. Ab sofort sollten „einstimmige“ Beschlüsse des Bürgermeisters genügen.