CO-Rohrleitung: Fakten gegen den Stimmenfang IV

„Jetzt sind wir gegen die Leitung…“

Von der „Rheinischen Post“ im Mai 2007 gefragt, ob es stimme, dass die Stadt nicht grundsätzlich gegen die Pipeline sei, antwortete Bürgermeister Günter Scheib: „Das war damals die Position, zu der mich der Rat ermächtigt hatte. Jetzt sind wir gegen die Leitung.“ (RP, 31.05.2007)

Welchen Ratsbeschluss der Bürgermeister damit meinte, blieb sein Geheimnis.

Bis heute.

Dass er seitdem in jeder Ratssitzung zum Thema „CO-Pipeline“ einen Sachstandsbericht abgibt, geht allerdings auf einen Ratsbeschluss zurück – am 28.10.2008 folgte der Rat einem entsprechenden Vorschlag der Bürgeraktion Hilden.

Von den „spätberufenen“ selbsternannten angeblichen Pipeline-Gegnern der ersten Stunde im „bürgerlichen Lager“ war weit und breit nichts zu sehen…

Der Rat setzte sich mit dem Thema zum ersten Mal im Dezember 2006 auseinander.

Auslöser dieser Debatte war weder eine Sitzungsvorlage des Bürgermeisters noch ein dUH-Antrag, sondern – soviel Wahrheit und Genauigkeit muss erlaubt sein – dieser Vorstoß:

Die Fraktion „Bürgeraktion Hilden“ beantragt, (..) die Tagesordnung der Ratssitzung um den Beratungsgegenstand „Kohlenmonoxid- und Propylenleitungen durch Hilden; hier: Klage der Stadt gegen Planfeststellungsbeschluss“ zu erweitern.

Begründung:

Die Bezirksregierung hat offenbar den Planfeststellungsbeschluss über die von der „BAYER AG“ beantragten Ferngasleitungen für die hochgiftigen Substanzen Kohlenmonoxid und Propylen, die auch über Hildener Stadtgebiet laufen sollen, bereits erlassen.

Dabei sind die erheblichen Sicherheitsbedenken, die kreisangehörige Gemeinden formuliert haben, in weiten Teilen unbeachtet geblieben. Wir halten das für einen nicht hinnehmbaren Vorgang, dem wir als Stadt unverzüglich entgegentreten müssen.

Wir wollen den Bürgermeister beauftragen, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage zu erheben.

Die Stadtverwaltung möge bei den anderen betroffenen Anrainerkommunen der Leitung im Kreis und beim Kreis Mettmann klären, ob gemeinsam Klage geführt werden kann, damit durch ein abgestimmtes Verfahren die Sicherheitsbedenken entsprechenden Nachdruck erfahren.

Damit fing alles an.

Aufruf zur Demonstration am 2. November 2013