Neuer Nahverkehrsplan liegt im Entwurf vor

Was empfiehlt Gutachter für Hilden?

Der Kreis Mettmann hat zur Sicherung und zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen, der bei Bedarf fortzuschreiben ist.

Der Kreistag hat die Verwaltung im März 20110 beauftragt, den 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann mit gutachterlicher Unterstützung fortzuschreiben.

Der erarbeitete Gesamtentwurf liegt nunmehr vor. Damit kann das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet werden.

Seit Inkrafttreten des derzeit gültigen Nahverkehrsplans im Jahr 2004 hat sich die Rechtsprechung zum öffentlichen Personennahverkehr und zur Gestaltung des Wettbewerbs auf der EU-, Bundes- und Landesebene grundlegend weiterentwickelt.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich maßgebliche Einflussfaktoren geändert, die ebenfalls eine Überarbeitung des Nahverkehrsplans erforderlich machen.

Nach der im September 2010 durch den ÖPNV-Ausschuss getroffenen Auswahl des Gutachters wurde Ende 2010 mit der konkreten Erarbeitung begonnen.

Die inhaltliche Erarbeitung des Nahverkehrsplans ist seit Beginn durch einen politischen und fachlichen Abstimmungsprozess gekennzeichnet:

So wurde der Kreisausschuss für Angelegenheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs kontinuierlich über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert.

Dies ermöglichte im gesamten Verfahren die begleitende politische Beratung und Beschlussfassung über die sukzessiv erarbeiteten Entwürfe.

Wesentliche Meilensteine für das Erarbeitungsverfahren bilden die durch den ÖPNV-Ausschuss gefassten Beschlüsse zu den Bedienungs- und  Qualitätsstandards sowie die Beratung des Maßnahmenkonzeptes

Auch die kreisangehörigen Städte und Verkehrsunternehmen wurden in das Verfahren eingebunden.

Diese Vorgehensweise gewährleistet die Berücksichtigung der Gegebenheiten in den kreisangehörigen Städten und der Belange der Verkehrsunternehmen.

Zielsetzung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beteiligten zu ermöglichen, um die spätere Umsetzung der Bestandteile des Entwicklungskonzeptes zu vereinfachen.

Da sich die benachbarten Aufgabenträger bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen haben, wurden diese ebenfalls bereits vor Beginn des formalen Beteiligungsverfahrens in einem Informationsgespräch im Juli 2013 in den Prozess einbezogen.

Mit der Vorlage des NVP-Gesamtentwurfes in die Gremien des Kreises Mettmann wird das formale Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet.

Zudem wird den zu beteiligenden Akteuren (z. B. kreisangehörige Städte, Verkehrsunternehmen, Behinderten- und Fahrgastverbände sowie weitere Träger Öffentlicher Belange) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Um den kreisangehörigen Städten die politische Meinungsbildung vor Ort zu erleichtern, werden darüber hinaus Vertreter der Kreisverwaltung und der Planungskooperation den Gesamtentwurf den örtlichen Gremien in jeweils einer Sitzung im 4. Quartal 2013 vorstellen.

Die im weiteren Verfahren ggf. vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden anschließend in Form einer Synopse aufbereitet und jeweils mit einer Bewertung versehen.

Diese wird den politischen Gremien des Kreises zur nochmaligen Beratung und endgültigen Beschlussfassung des Nahverkehrsplans im 1. Quartal 2014 vorgelegt.

Im Anschluss folgt die Anzeige des Beschlusses zum NVP bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit seiner öffentlichen Bekanntmachung tritt der neue Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann in Kraft und wird den Verfahrensbeteiligten erneut zur Verfügung gestellt.

hildenBLOG wird sich in einem Artikel noch ausführlich mit diesem Thema beschäftigen.

Lesen Sie auch (Bitte anklicken!)

„Bussen gehen die Fahrgäste aus“ (Westdeutsche Zeitung, 7. November 2013)