Grüne Basisdemokraten: Ja zur Sperrklausel!

Mit CDU und SPD für „maßvolle“ Sperrklauseln in Hamburg

Die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN haben sich auf eine Verankerung der 5-Prozent-Hürde für die Bürgerschaft und einer 3 %-Hürde für die Bezirksversammlungen in der Hamburger Verfassung verständigt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, der Ende November in erster Lesung beraten worden ist.

Damit ziehen die drei Fraktionen angeblich die Konsequenz aus einem Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts aus dem Januar, das die 3 %-Hürde für die Bezirksversammlungen auf der Ebene des einfachen Rechts für verfassungswidrig erklärt hatte.

Kernziel der drei Fraktionen ist dabei selbstverständlich nur, „die Funktions- und Handlungsfähigkeit insbesondere der Bezirksversammlungen abzusichern.“

Denn:

 „Eine Zersplitterung und Funktionsstörungen in den Bezirksversammlungen würden allen gemeinsamen Zielen der Stärkung der Bezirke und Bezirksversammlungen zuwiderlaufen, sind sich die drei Fraktionen einig.“

Dank der Grünen bleiben „Weimarer Verhältnisse“ in Hamburg ausgeschlossen.