Die Brücke von Karnap

 „Alliierte“ pöbeln und schießen mit Platzpatronen

Das war vermeintlich genial geplant: Man nehme einen „besorgten Bürger“, der zufällig bei den „Alliierten“ seinen Dienst schiebt, stochere mit dem Regenschirm im Rost einer Eisenbahnbrücke und setze die Lokalpresse darauf.

Und schon hat man die „Veröffentlichungen in der Presse“ inszeniert, auf die man sich dann im Stadtentwicklungsausschuss in einem Antrag berufen kann.

Besonders entschlossen wirkt das Ganze, wenn man der Stadtverwaltung in juristischem Bläh-Deutsch vorhält, dort sei „kein ergebnisorientiertes Handeln erkennbar.“

Und richtig energisch klingt es, wenn man dem Tiefbau-Amtsleiter unterstellt, dieser lasse sich „von einem subalternen ‚Sprecher‘ der Bahn mit Allgemeinplätzen abspeisen.“

Im Stile eines präpotenten, schnöseligen Jura-Studenten im 2. Semester, für den der Mensch beim ersten Schmiss beginnt und sich erst in einem leibhaften Professor zur Krone der Schöpfung aufschwingt, haben die dUH-Nachfolger hier mit hysterisch kippender Stimme einfach nur gepöbelt.

Und das hat den Bürgermeister nicht beeindruckt.

In einer Stellungnahme zur „Brücke von Karnap“, die für die dUH-Nachfolger ein „marodes Bauwerk“ darstellt, hat Horst Thiele die Vorwürfe gegen den Tiefbau-Amtsleiter als „nicht zutreffend zurückgewiesen.“

Und Hildens Bürgermeister stellt klar:

„Die Brücke und das zugehörige Grundstück befinden sich im Eigentum der DB. Es ist daher auch alleinige Verantwortung der DB die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.“

Gleichwohl hat die Stadtverwaltung Anfang November 2013 „noch einmal vorsorglich telefonischen Kontakt mit dem Instandhaltungsingenieur der DB Netz AG aufgenommen. Von dort aus wurde wiederum bestätigt, dass die Brücke regelmäßig von den Fachleuten inspiziert wird.“

Auch die Stadtverwaltung „hält den optischen Eindruck des Bauwerkes nicht für gut. Nur den Schlussfolgerungen des Antragstellers kann die Verwaltung nicht folgen.

Und dann folgen Sätze an die Adresse der Antragsteller, die diesen in den Ohren klingen müssten

Die Stadt Hilden ist nicht Eigentümer der Brücke. Daher ist sie auch nicht befugt, durch einen Statiker eine eingehende Inspektion der Brücke vornehmen zu lassen.

Eine Mittelbereitstellung zur Beauftragung eines Statikers kommt daher nicht in Betracht.

Eine Beschlussfassung, Mittel doch bereitzustellen, müsste beanstandet werden.

Eine Rechtsgrundlage für ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen die DB ist ebenfalls nicht gegeben.“

Im „bürgerlichen Lager“ der dUH-Nachfolger haben drei Juristen ihr Zelt aufgeschlagen. Verstehen die nichts vom Verwaltungsrecht?

Wer hat dem Friedhelm Burchartz nur geraten, unter diesen Antrag und der schnöselig-pöbelnden Begründung im Stile eines Jura-Studenten im 2. Semester seinen Namen zu setzen?

Aber wahrscheinlich ging das nach dem Motto: „Der Friedhelm braucht ein Erfolgserlebnis!“ Oder: „Friedhelm, komm‘, unterschreib‘ hier mal eben!“

Und heraus kam ein krawalliger Antragstext, der – so viel ist gewiss – der Frau Prof. Dr. Krasemann-Sharma niemals eingefallen wäre.