„Konzern Stadt“: Öffentlicher Kontrolle entzogen

50 % des städtischen Vermögens

Hilden hat in den vergangenen Jahren weite Teile der Stadtverwaltung in privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen ausgelagert. Es wird vom „Konzern Stadt“ gesprochen. Mehr als die Hälfte des öffentlichen Vermögens ist damit der öffentlichen Kontrolle entzogen.

Das Bilanzvolumen der städtischen Beteiligungen in Höhe von rd. 197 Mio. EUR (31.12.2011) übersteigt die jährliche Haushaltssumme der Stadt in Höhe von rd. 182 Millionen Euro (2013) deutlich.

Zugleich ist damit nur noch ein Teil der wirtschaftlichen Operation Hildens direkter Kontrolle durch den Rat unterworfen.

Konzern Stadt im Detail: Wo ist der Stadtrat?

Entscheidungen die Auswirkungen auf die gesamte Stadt haben, fallen in nichtöffentlichen Gremien.

Hinzu kommt, dass Ratsmitglieder bzw. die Ratsfraktionen als Repräsentanten der Bürger/innen lediglich in drei Gesellschafterversammlungen vertreten sind.

In der jeweiligen Gesellschafterversammlung kann die Stadt durch Ausübung ihres Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen. Die Gesellschafterversammlung kann beispielsweise auch Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung treffen oder den Aufsichtsrat entlasten.

Doch in den meisten GmbHs mit städtischer Beteiligung wird die Gesellschafterversammlung entweder durch einen Geschäftsführer (!) oder durch den Bürgermeister gebildet, der beispielsweise in der „Stadt Hilden Holding“ zugleich auch noch Mitglied des von der Gesellschafterversammlung zu entlastenden Aufsichtsrates ist.

Das ist intransparent!

Wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss für alle nachvollziehbar sein!

Um einen Rahmen für die Aufgabenwahrnehmung der Gesellschaften im Interesse der Kommunen zu schaffen, haben einige Städte (z. B. Düsseldorf) einen eigenen Verhaltenskodex, einen sog. „Corporate Governance Kodex“ für ihre Beteiligungsgesellschaften entwickelt.

Darin wird die besondere Verantwortung kommunaler Unternehmen für ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge verbindlich festgelegt.

In Hilden fehlt ein Handlungsrahmen für die städtischen Beteiligungen.