Hilden: „Konzern“ oder „Stadt“ ?

Ein Vorschlag

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Stadtverwaltung, externen Fachleuten und Fraktionen sollte einen verbindlichen Beteiligungskodex für die städtischen Beteiligungen entwerfen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.

Grundsätzlich geht es darum, die Position des Rates im Beteiligungsgeflecht zu stärken. Das bedeutet: Der Rat sollte die strategischen Zielvorgaben und Aufgabenfelder der Beteiligungsgesellschaften definieren.

Allen Fraktionen sollte das Recht eingeräumt werden, eigene Vertreterinnen und Vertreter auch in die Gesellschafterversammlungen zu entsenden, die bis heute ausschließlich durch den Bürgermeister gebildet werden.

Gesellschafterversammlungen (fast) ohne Ratsmitglieder

Der Rat sollte einen „Beteiligungsausschuss“ einrichten und mit Vertretern aus allen Fraktionen besetzen. Dieses regelmäßig tagende Gremium könnte die Kontrolle des Rates sicherstellen. Zugleich müsste das Rathaus seiner Informationspflicht gegenüber allen Ausschussmitgliedern nachkommen.

Der „Beteiligungsausschuss“ könnte die Festlegung einheitlicher Standards des Berichtswesens vorbereiten, die auch eine Bewertung der im Beteiligungskodex definierten Ziele beinhalten müssten.

Die vorhandene Richtlinie zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für den Konzern der Stadt betont die betriebswirtschaftlichen Anforderungen.

Das kann nur ein erster Schritt sein, da hier die Wertung der wirtschaftlichen Gesamtlage, die langfristige Zielerfüllung und die Umsetzung von städtischen Vorgaben noch nicht abgebildet werden.

Das Berichtswesen muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die kommunalen Wirtschaftsverflechtungen transparenter zu machen und um Berichtspflichten durchzusetzen, die diesem Namen endlich gerecht werden.

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„‚Konzern Stadt‘: Öffentlicher Kontrolle entzogen“ (16. Dezember 2013)