Nichtöffentlichkeit als Prinzip

Stadtmarketing GmbH wird an „Grundstücksgesellschaft“ beteiligt

Ein Kommentar

Die Flurbereinigung geht weiter. Nichtöffentlich wird Schritt für Schritt das zurückgenommen, was in Hilden jahrelang unter sehr kreativer Umgehung des kommunalen Vergaberechts gang und gäbe war. Daran hatte insbesondere die „Bürgeraktion“ Kritik geübt, die der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit vorgeworfen hatte, öffentliche Ausschreibungen zu umgehen.

Bürgermeister Thiele hatte sich durch Rechtsanwälte und auf Kosten der Steuerzahler in einem Gutachten bescheinigen lassen, dass kommunales Vergaberecht an Hildens Stadtgrenze endet. Kritikern am städtischen Vorgehen unterstellte die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende daraufhin in ihrer gewohnt sachlichen Ausdrucksweise: „Unter dem Strich wurde der Stadt Schaden zugefügt.“

Hinter den Kulissen, also streng nichtöffentlich, wusste man es längst besser. Aber davon durfte nichts nach draußen dringen. Nach außen lautete die Parole „Alles OK!“ Doch im Dezember 2011 wurde dem Rat vorgeschlagen, die 100prozentige Kontrolle der „Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH)“ durch die Stadt auf den Weg zu bringen, an der die WestLB beteiligt war.

Jetzt ist die „GkA Grundstücksgesellschaft mbH“ dran, die Grundstücke in der Giesenheide und an der Bahnhofsallee besitzt und erschließt. Auch hieran ist die WestLB bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften beteiligt, und zwar mit 48%.

Doch nicht die Stadt schickt sich an, diese 48% zu erwerben. Nein, 10,3% der Anteile sollen an die „Stadtmarketing Hilden GmbH“ verkauft werden. Hintergrund dieser Operation ist eine steuerrechtliche Überlegung: Um die Zahlung von Grunderwerbsteuer zu umgehen, muss die Stadt weniger als 95% an der neu formierten „GkA Grundstücksgesellschaft“ besitzen.

Deswegen sollen nur 37,7% der 48%-WestLB-Anteile von der Stadt und der Rest von der „Stadtmarketing GmbH“ unterworfen werden. Das klingt kompliziert und hat noch dazu das Geschmäckle, dass die Stadt, die ausschließlich von Steuergeldern lebt, durch diese Konstruktion versucht, sich aus der Steuerpflicht zu schleichen.

Selbstverständlich hat sich die Stadt von einem externen Unternehmen beraten lassen. Denn mit Sachverstand ist unser Rathaus leider nicht gesegnet. Und in einer Stellungnahme wird dann auch lang und breit dargelegt, dass die „Stadtmarketing GmbH“ weder wirtschaftlich noch organisatorisch in die Stadt eingegliedert sei: Der Stadtmarketing-Geschäftsführer sei „völlig frei und unterliegt nicht dem Einfluss der Stadt Hilden.“

Folgt man dieser Einschätzung – und das tun alle im Rat und im Rathaus, die Grunderwerbsteuer sparen wollen –, dann würde auch die so neu aufgestellte „GkA Grundstücksgesellschaft“ zwingend dem kommunalen Vergaberecht unterworfen sein. Denn wegen des Mitgesellschafters dürfte diese GkA städtische Aufträge nicht ausschreibungsfrei zugeschanzt bekommen…

Die „Stadtmarketing GmbH“, an der über den „Stadtmarketing e.V.“ Hildener Unternehmen zu 49% beteiligt sind, ist auf solche Aufgaben überhaupt nicht vorbereitet. Hinzu kommt, dass es mehr als fragwürdig ist, Private an der Verwaltung des städtischen Immobilienvermögens zu beteiligen. Dafür gibt es die gewählten Ratsmitglieder.

Doch die sollen am Mittwoch im Rat gleich ihre Selbstabschaffung beschließen.

Zwar bekommt die „neue“ GkA Grundstücksgesellschaft einen neunköpfigen Aufsichtsrat, bei dem es auch ein höheres Sitzungsgeld geben wird, aber die Gesellschafterversammlung, die u.a. über Vertragsänderungen und über Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder beschließt, wird nur aus einer Person bestehen: Bürgermeister Horst Thiele, zugleich Aufsichtsratsmitglied.

Und damit der Aufsichtsrat nicht zu oft tagt, kann er auch nur vom Vorsitzenden einberufen werden. Der Einblick der von den Bürgerinnen und Bürgern mit der Kontrolle der Stadtverwaltung beauftragten Ratsmitglieder in die Geschäfte städtischer Gesellschaften wird vollständig ersetzt durch eine einzelne Person, sei es der Bürgermeister, ein Beigeordneter oder der Kämmerer.