Stadtwerke: Drei Monopole bis 2035

Heute: Wasser

Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und den einstmals zu 100 % städtischen Stadtwerken läuft nach 20 Jahren zum Ende des kommenden Jahres aus.

In diesem Vertrag hat die Stadt den Stadtwerken die Befugnis erteilt, die öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Wasser, Gas und Strom zu nutzen. Im Gegenzug haben die Stadtwerke der Stadt dafür jährlich eine „Konzessionsabgabe“ zu entrichten.

Im aktuellen Haushaltplan 2013 sind dafür rd. 3,62 Mio. EUR eingeplant; für 2014 rechnet die Stadt mit entsprechenden Einnahmen von knapp 3,60 Mio. EUR.

Die neuen Verträge beginnen am 1. Januar 2015 und enden mit dem 31.12.2034.

Während in anderen Städten die Auswertung und Bewertung der Angebote einer Lenkungsgruppe aus Stadtverwaltung, Ratsfraktionen und externen Fachleuten vorbehalten bleibt, hat in Hilden der Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember und der Rat am 18. Dezember 2013 der von der Stadtverwaltung vorgelegten Sitzungsvorlage zugestimmt.

Zuviel Energie wollten die 44 Ratsmitglieder bei diesem Thema, das Hildens Versorgung mit Energie und Wasser für zwanzig Jahre festzurrt, nicht verbrauchen.

Am vergangenen Mittwoch stimmte der Rat der Vergabe der Konzessionen für Wasser, Strom und Gas für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2034 zu. Vertragspartner der Stadt sind die zu 49,9 % von EnBW kontrollierten „Stadtwerke Hilden“.

Sehr einseitig war die Entscheidung, an wen die Konzession für die Wasserversorgung vergeben werden sollte. Da die Stadtwerke sich schlichtweg geweigert hatten, ihre in der Vergangenheit zu 100 % vom Geld der Hildener bezahlten Wasserversorgungsanlagen an Dritte zu übertragen, gab es keinen Wettbewerb.

Diesen sieht das Kartellrecht auch (noch) nicht vor. Hier greift vielmehr Nazi-Recht aus dem Jahre 1941 (es war ja nicht alles schlecht, damals), unterschrieben vom „Reichskommissar für Preisbildung“. Bei der Bemessung der Konzessionsabgabe hatte man eine Ermäßigung der Höchstsätze „vom Beginn des Rechnungs-(Geschäfts)Jahres an, das auf die Beendigung des Krieges folgt“ in Aussicht gestellt.

Im Juristendeutsch klingt das heute so: „Die Konzessionsabgabe für Wasser unterfällt noch der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAEAnO) von 1941.“

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland ist Aufgabe der Kommunen. Diese können diese Aufgabe auch als Dienstleistung vergeben, z. B. an Stadtwerke.

Aber schon bei einer Teilprivatisierung der Stadtwerke, wie sie in Hilden seit 2008 gegeben ist, verliert die Stadt bei einer Konzession ihren gestaltenden Einfluss auf die Wasserwirtschaft.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden kommerziell durchstrukturiert. Dadurch können sie immer weniger ihrem gemeinnützigen Auf­trag gerecht werden.

Und grundsätzlich handelt es sich bei Wasser auch nicht um ein Luxusgut, sondern um ein Grundnahrungsmittel. Es sollte deshalb nicht in den Bereich der Gewinnerzielung fallen, sondern ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.

Aber Gewinn, nur Gewinn und nichts als Gewinn, ist Ziel und Gegenstand privatwirtschaftlicher Betätigung auf dem Gebiet der Versorgung mit Wasser und Energie.

Bis heute gilt die Bestimmung aus dem Jahre 1941, dass die vereinbarte Konzessionsabgabe nur dann an die Stadt gezahlt wird, wenn die zu 49,9 % von EnBW kontrollierten Stadtwerke einen Mindestgewinn von 4% ihres Eigen- oder Nominalkapitals erwirtschaftet haben. (Solche Zahlen gehören laut Bürgermeister Thiele ja zu den „Geschäftsgeheimnissen.“)

Der einzige Vorteil dieser Konzession ist ihre Befristung, denn im Unterschied zu einer Vollprivatisierung fällt die Verantwortung am Ende der Vertragsdauer an die Stadt zurück.

Dies ist allerdings ein fraglicher Vorzug, denn es ist äußerst schwierig für die Stadt, den Wassersektor nach 20jähriger Absenz ohne eigenes Know-how wieder unter ihre Obhut zu bringen.