Städtische GmbH schafft neue Aufsichtsratsposten

Aber eine überflüssige Kommission“ wird nicht abgeschafft

Nach dem Erwerb von 37,7% der noch im Besitz der WestLB-Nachfolgeorganisation befindlichen „GkA Grundstücksgesellschaft“ durch die Stadt würde Hilden an dieser GmbH zu 89,7% beteiligt sein. Der Rat soll am 10. Juli 2013 auch einem neuen Gesellschaftsvertrag zu stimmen.

Die neue „GkA Grundstücksgesellschaft“ soll einen neunköpfigen Aufsichtsrat bekommen, der seinen Mitgliedern nicht einmal das Recht einräumt, eine Aufsichtsratssitzung beantragen und durchsetzen zu können.

Der „alten“ GkA, die am kommenden Mittwoch zu Grabe getragen werden soll, hatte der Rat eine sogenannte „GkA-Beratungskommission“ zur Seite gestellt. Dazu heißt es im Ratsinformationssystem“ der Stadt völlig richtig:

„Die GkA-Beratungskommission ist ein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung. Seine Aufgabe ist es, über die Verwendung von gewerblichen Grundstücken der Stadt zu beraten.“

Nach der Kommunalwahl 2009 hatte der Rat in seiner ersten Sitzung die „GkA-Kommission“ unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung NW als Ratsausschuss gebildet. Sie unterliegt damit den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung.

Würde in Hilden die Gemeindeordnung gelten und nicht durch das „Hildener Landrecht“ ersetzt worden sein, dessen Auslegung das alleinige Privileg des Bürgermeisters und seiner SPD ist, dann würde der Rat in seiner Sitzung am 10. Juli 2013 mit der Wahl eines GkA-Aufsichtsrats zugleich auch die Auflösung der nun überflüssig gewordenen „GkA-Beratungskommission“ beschließen.

Warum ist diese Selbstverständlichkeit nicht beabsichtigt? Laut Gemeindeordnung hätte die Auflösung eines Ausschusses zwingend zur Folge, dass das Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze neu aufgerollt werden müsste. Das würde bedeuten, dass die während der Wahlperiode geschrumpften Fraktionen CDU und FDP auf ein paar Pöstchen verzichten müssten.

Und das darf nicht sein!