Stadt brach Kontrakt mit Wohlfahrtsverbänden

Zuschuss „versehentlich“ nicht überwiesen

Die städtischen Leistungen und Aufwendungen im Bereich der Kindschaftsrechtsangelegenheiten sind Pflichtaufgaben der Kommune. Sie muss diese erfüllen, kann sie aber an andere delegieren.

In Hilden hat die Stadt diese Aufgaben, wie z. B. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten, zum 1. Januar 2001 drei Wohlfahrtsverbänden übertragen.

Die Leistungen sind in einem Vertrag („Kontrakt“) geregelt und werden aus dem Haushalt bezuschusst. Im März 2011 beschloss der dafür fachlich zuständige Jugendhilfeausschuss die Erhöhung des Zuschusses („Kontraktsumme“) auf 194.533 EUR:

Versprochen hatte der Bürgermeister damals gegenüber dem Fachausschuss „eine transparente Leistungssteuerung auf der Grundlage von klar definierten Leistungsstandards.“

Die „Eckpunkte dieses neuen Kontraktmanagements“  würden „zeitnah nach Beschlussfassung in den Kontrakt mit der AG Wohlfahrt eingearbeitet.“

An diesen Eckpunkten haben sich offensichtlich die dafür zuständigen 1,67 Beamten und 2,02 tariflich Beschäftigten im Rathaus verhoben bzw. sie haben sie liegen lassen.

Denn der von der Politik auf rd. 194.500 EUR erhöhte Zuschuss an Wohlfahrtsverbände zur Durchführung dieser kommunalen Pflichtaufgabe ist in 2012 nicht in dieser Höhe ausgezahlt worden. Schlicht und einfach vergessen wurde nämlich die Überweisung der „Schlussrate“ in Höhe von rd. 49.000 EUR.

Das kann schon mal passieren. Aber: Dieses „Büroversehen“ ist anschließend nicht etwa dem Rathaus aufgefallen – beispielsweise bei der Ermittlung der Zahlen für den Jahresabschluss 2012.

Dass einem gemeldeten Haushaltsansatz rd. 194.500 EUR am Jahresende ein Rechnungsergebnis in Höhe von 145.899,75 EUR gegenüberstand, wird man möglicherweise als Resultat eigener Sparbemühungen bejubelt haben.

Vielleicht gab es dafür ja auch eine Anerkennungsprämie oder Bonuszahlung.

Wie gesagt: Im Rathaus ist das nicht aufgefallen.

Durch „SPE Mühle“ sei festgestellt worden, dass „die Schlussrate aus dem Kontrakt ‚Trennung und Scheidung‘ in Höhe von 48.633,25 € versehentlich im Jahr 2012 durch die Stadt Hilden nicht überwiesen wurde.“

Da der Jahresabschluss 2012 nicht mehr verändert werden könne, sei „aus formalen Gründen“ die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 49.000 EUR für den Haushalt 2013 vorzunehmen, um die ausstehende Zahlung  „sicher zu stellen.“

Die Argumentation der Stadtverwaltung ist nicht nachvollziehbar, denn der Jahresabschluss 2012 liegt ja erst im Entwurf vor.

Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Vor der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist er dahingehend zu prüfen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Kommune unter Beachtung der  Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt.

Und zu diesen Grundsätzen gehört beispielsweise die Vollständigkeit der Angaben.

Durch einen Jahresabschluss sollte „eigentlich“ die Transparenz und die Qualität der Rechenschaft über das abgelaufene Haushaltsjahr erhöht werden. Dieses „sollte“ zur Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten beitragen.

Dass in Hilden die Stadtverwaltung so schlampig arbeitet, dass sie schlicht und einfach vergisst, fest vereinbarte Zuschüsse zu überweisen, macht die Steuerung durch den Rat schwieriger.

Aber die Ratsmitglieder wollen die Stadtverwaltung ja weder kontrollieren noch steuern. So wird auch dieses „Büroversehen“ der doch angeblich so effizient arbeitenden Truppe im Dezernat Gatzke ohne Konsequenz bleiben.

Bis zur nächsten überplanmäßigen Ausgabe – vor Weihnachten 2014.

P.S.: Die CDU-Fraktion wird um die schönste Frucht ihrer Haushaltsberatungen gebracht: Die durch rege Bautätigkeit erwarteten Mehreinnahme aus Baugenehmigungsgebühren in Höhe von 50.000 EUR wäre damit komplett verfrühstückt…