Stadt: Drei Bilanzen?

Am Beispiel „Hoffeldstraße“

Unsere Stadt scheint sich wie ein Unternehmen („Konzern Stadt“) zu verhalten, das drei Bilanzen aufstellt: eine Bilanz für das Finanzamt, eine für die Bank und eine „richtige“ Bilanz.

In der Bilanz einer Gemeinde oder eines Unternehmens stellt der „Buchwert“ oder der „Restbuchwert“ per Definition den ungefähren Verkehrswert und technischen Zustand eines Vermögensgegenstandes dar.

Laut Gemeindeordnung sind diese Angaben vorsichtig, und zwar nach geschätzten Zeitwerten, zu erheben.

Bei der Hoffeldstraße handelt es sich nach Angaben der Stadtverwaltung einerseits um eine bereits abgeschriebene Straße. Andererseits aber wird diese Straße nach den Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung mit Euro 437.000,00 bewertet.

Zweierlei Maß?

Denn entweder hat die Hoffeldstraße einen Wert von 0 EUR oder sie hat einen Wert von 437.000 EUR.

Doch auch für den Fall, dass zunächst ein Wert von 437.000 EUR ermittelt worden sein sollte und die Stadt erst später zu der Auffassung gelangte, die Hoffeldstraße wäre nur noch 0 EUR wert – nach den allgemein anerkannten Bewertungsvorschriften hätte eine außerplanmäßige Abschreibung folgen müssen.

Davon ist aber weit und breit nichts bekannt!

Der von der Stadt im Zusammenhang mit der Hoffeldstraße schon verwendete Begriff „abgeschrieben“ bedeutet jedoch nichts anderes als: ihr Buchwert in der Bilanz der Stadt Hilden entspricht 0 EUR!

Wird also in Hilden, wenn es darum geht, bei den Bürgern abzukassieren, aus der Schublade jeweils die für die Stadt „günstigere“ Bilanz herausgeholt?

Im Hildener Rat sitzen noch sechs Fraktionen. Gibt es unter ihnen denn keine, die wenigstens mal die richtigen Fragen stellt?