Immer noch nicht „barrierefrei“

Internetauftritt der Stadt ignoriert Menschen mit Behinderungen

„Die Stadt Hilden verpflichtet sich, ihren Internetauftritt entsprechend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu gestalten.“

So steht es seit Januar 2008 in der  Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen – mit Fristsetzung: 31.12.2008 (!)

Nun, Papier ist geduldig und in Hilden ganz besonders. Der neue Internetauftritt der Stadt für 50.000 EUR ist nicht barrierefrei. Dazu hätten Standards eingehalten werden müssen, die verhindern, dass einige technische und gestalterische Möglichkeiten nicht genutzt werden dürfen.

In Deutschland nutzen 80% der Menschen mit Behinderungen das Internet. Öffentliche Dienstleister und Bereitsteller von Informationen, also von Institutionen des Landes bis hin zu kommunalen Körperschaften sind nach einer Verordnung des Landes zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Was sind beispielsweise mögliche Barrieren im Internet? Fehlende Texte zur Bildbeschreibung, eine nicht nachvollziehbare Navigation, unglückliche Farbkombinationen, verschachtelte und unstrukturierte Texte sowie solche in komplizierter Sprache.

Betrachten wir nur den Aspekt „unglückliche Farbkombination“: Farben müssen z.B. genug Kontrast zum Hintergrund und zum Text haben, denn nur so bleiben die Farbunterscheidungen für Besucher mit ausgeprägter Sehschwäche sichtbar und es gibt es keine Probleme für Sehbehinderte.

Bei der Gestaltung des neuen Internetauftritts der Stadt ist eine Farbgebung gewählt worden, die auf Menschen mit Rot/Grün-Sehrschwäche keine Rücksicht nimmt.