Der Abschlussbericht

Ein bedauerlicher Einzelfall

In einer Pressemitteilung der „Deutschen Bischofskonferenz“ werden zum Abschlussbericht  über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahmen auf dem Domberg in Limburg einige einführende Erläuterungen gegeben.

Die eingesetzte Kommission habe „eine Reihe von Mängeln oder Verstößen gegen das Vermögensrecht“ festgestellt:

Diese „reichen von einer rechtlich fragwürdigen Initialinitiative des Domkapitels für die Baumaßnahme bis hin zu zahlreichen Versäumnissen, dem Domkapitel (als Konsultorenkollegium) bzw. dem Diözesanvermögensverwaltungsrat Rechtsgeschäfte zumindest zur Anhörung vorzulegen.“

Der Bericht enthält auch eine umfassende Rekonstruktion der Tätigkeit des vom Bischof anstelle der zuvor zuständigen Kontrollgremien neu eingerichteten „Vermögensverwaltungsrats“.

Er stellt fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob diesem jeweils die für eine verantwortungsgerechte Beschlussfassung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Zugleich wird festgestellt, dass der Rat seinen Pflichten nicht in ausreichendem Maß nachkam.

Der Bericht legt dar, dass dem Bischof spätestens am 11. September 2013 bekannt gewesen sei, dass das Projekt rund 31,5 Mio. Euro kosten würde. Und: Dem geltenden Recht wurde in zahlreichen Fällen nicht Rechnung getragen.

Ein besonderes Augenmerk des Berichts gilt den Verschwiegenheitsverpflichtungen:

Neben dem Bischof gab es letztlich nur drei verantwortlich handelnde Personen, die wiederum zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet waren und weitere Hauptamtliche nicht einbeziehen konnten. Pläne, Rechnungen und Dokumentationen wurden von Dritten jeweils persönlich übergeben, Unterlagen vom Bischof wurden zweifach versiegelt übergeben.

Der Bischof hatte angeblich „den Wunsch, dass der Bau in der Öffentlichkeit nicht zu einer Belastung für ihn würde, weshalb die tatsächlichen Kosten geringgerechnet und noch am 28. Juni 2013 offenkundig falsche Zahlen (9,85 Mio. Euro) öffentlich genannt wurden.“

Der Bericht stellt fest, dass die Beteiligten „zu jedem Zeitpunkt wussten, dass in der Öffentlichkeit seit Beginn der Baumaßnahme nicht die zu erwartenden Zahlen präsentiert wurden.“ Auch dem Kardinal Lajolo, dem Apostolischen Visitator aus Rom, wurden Anfang September 2013 durch den Bischof „nicht die tatsächlichen Zahlen angegeben.“

Auffällig sei, dass niemals exakte Vorgaben für das Raum- und Funktionsprogramm und den Flächenbedarf gemacht wurden. „Man war auf die sich quasi frei entwickelnde Planung der Architekten und sonstigen Planungsbeteiligten angewiesen.“ Es gab keine Steuerung des Projekts innerhalb des Bistums.

Das Objekt entwickelte sich durch ständige Steigerungen der Ansprüche an Materialien, künstlerische Ausgestaltung, aufwändige technische Ausstattungen und sonstige aufwendige Objekte permanent in Richtung höherer Kosten weiter.

Die Auslagerung der Buchhaltung an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte dazu, „dass die wirtschaftliche Situation des Bischöflichen Stuhls im Ordinariat selbst nicht mehr bekannt war.“

Die Mittelherkunft rekonstruiert der Bericht unter Bezug auf die verschiedenen Vermögensbestände des Bischöflichen Stuhls und weniger gewichtige weitere Quellen.

Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Bischöfliche Stuhl bilanziell durch das Bauprojekt nicht wesentlich beeinträchtig wurde, weil durch die Aufwendung der liquiden Mittel Anlagevermögen entstanden ist.

Also ungefähr so wie in Hilden die Tribüne am Bandsbusch…

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Abschlussbericht