Kreis hat entschieden: Mobilfunksendemast in Stadtwald

Landrat: Standort mit der Stadt Hilden abgestimmt

Der Kreisausschuss hat den Widerspruch des Landschaftsbeirats gegen die Errichtung eines Stahlbetonsendemasts der Telekom im Landschaftsschutzgebiet „Hildener Stadtwald“ mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Die Telekom kann jetzt einen 45 m hohen Sendemast aus „Schleuderbeton“ und einen Leichtbau-Container auf einer eingefriedeten Fläche im Landschaftsschutzgebiet errichten (Ecke „An der Bibelskirch“ / „Im Loch“).

Voll versiegelt werden ca. 30 m² durch die Anlage der Grundplatte, der Plattenbeläge und der Aufstellung des Containers zwischen der BAB 3 und dem Hildener Stadtwald.

Das genannte Vorhaben liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 2.3-6 „Hildener Stadtwald/Itter“ und erfüllt daher die Verbotstatbestände des Landschaftsplans für den Kreis Mettmann.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Darüber hinaus ist es verboten, bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu errichten oder bestehende bauliche Anlagen oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen.

So weit die schone Theorie.

Die Praxis sieht so aus:

Wenn dieses aus Gründen „des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist“, dann kann auf Antrag eine Befreiung erteilt – im Klartext: „grünes Licht“ gegeben – werden.

Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz liege im öffentlichen Interesse, da eine immer größer werdende Mehrheit den Mobilfunk nutze. Und aus diesem Grund setzten sich der Kreis Mettmann und die Mobilfunkbetreiber für einen effektiven und transparenten Ausbau der Mobilfunknetze ein.

Selbstverständlich geschehe das „unter Berücksichtigung von Schutz und Vorsorge im Rahmen der bestehenden Rechts- und Gesetzeslage…“

Alternativstandorte, wie z. B. im Gewerbegebiet Giesenheide, seien seitens der Verwaltung geprüft worden, kämen aber „funktechnisch nicht in Betracht“. (Die durch einen Sendemast eingeschränkte Vermarktungsfähigkeit als Gewerbegebiet hatte dabei gewiss keine Rolle gespielt …)

Bereits im Kreisausschuss für Umweltschutz, Landschaftspflege und Naherholung hatte es die Betonmehrheit aus CDU und FDP abgelehnt, Alternativstandorte für den Mobilfunkmast zu prüfen, um möglichst einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu finden.

Angeblich wäre eine „Alternativenprüfung erfolgt“.

Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebietes hätten sich doch als „für die Abdeckung der Netzlücke ungeeignet“ erweisen. Innerhalb des Schutzgebietes präferiere die Verwaltung den vorgesehenen Standort.

Und – so der Landrat, der so gerne im grünen Gewand auftritt und sich als gegen CO-Pipeline und „Fracking“ positioniert – „wurde der geplante Standort auch bereits mit der Stadt Hilden als Eigentümerin des Grundstücks abgestimmt.“

Abgestimmt wurde dieser Standort nicht mit dem Rat  oder wenigstens mit dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Hilden.

Das wäre ja noch schöner!