Ammoniak-Kälteanlage im Hildener Westen wahrscheinlicher

Rat soll Veränderungssperre aufheben

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hatte in seiner Sitzung vom 29. August 2012 mit den Stimmen von SPD, CDU und dUH die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Eichenstraße, Zeißweg und Düsseldorfer Straße beschlossen.

Ein großer Teil des Plangebietes ist bebaut, im Zentrum des Plangebietes gibt es größere unbebaute Flächen, die sich sowohl in privater als auch städtischer Hand befinden.

Hauptziel  der Planung war die Schaffung der Voraussetzungen, um die Freifläche im Innenbereich mit einer Wohnbebauung zupflastern zu können.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans bezog sich auf eine Bauvoranfrage für ein großes bisher unbebautes Grundstück an der Eichenstraße, deren Inhalte – bei einer Umsetzung – direkt öffentliche Interessen der Stadt Hilden betrafen.

Bei Realisierung dieses Bauvorhabens hätte die Straße Zeißweg weder mit einer adäquaten Wendeanlage abgeschlossen werden können, noch hätte die Möglichkeit bestanden, die städtischen Grundstücke nördlich der Grundschule Düsseldorfer Straße 148  vom Zeißweg aus zu erschließen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans ermöglichte es, das Baugesuch am 12.09.2012 für ein Jahr zurückzustellen.

Um  weiterhin die städtebauliche Planung zu sichern, während das Bauleitplanverfahren vorangetrieben werden sollte, wurde eine Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen.

Am 20. Februar 2014 fand hierzu eine Bürgeranhörung statt, in der verschiedene Entwürfe für den bisher unbebauten Innenbereich vorgestellt wurden.

Der Stadtentwicklungsausschuss sollte daraufhin am 9. April 2014 entscheiden, auf welcher Entwurfsgrundlage das Planverfahren des Bebauungsplans Nr. 225 weitergeführt wird.

In dieser Ausschusssitzung wurde dann mehrheitlich beschlossen, das Planverfahren zum Bebauungsplan einzustellen. Die Einstellung des Verfahrens wurde am 25. April 2014 amtlich bekanntgemacht.

Begründet wurde diese Entscheidung seitens der Ausschussmitglieder damit, die heutige Grünfläche als solche zu erhalten und die Erweiterungsmöglichkeiten von Akzo Nobel nicht zu erschweren.

Veränderungssperren müssen dann vor Fristablauf außer Kraft gesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind, was durch die Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 225 der Fall ist.

Mit dem Ratsbeschluss am 1. Juli 2014 soll dieser Vorgabe entsprochen werden.

Findet dieser Beschlussvorschlag eine Mehrheit, dann bedeutet das keineswegs die endgültige Rettung einer Freifläche, sondern ein Ja zu den Erweiterungsplänen eines Chemie-Unternehmens, das dort eine Ammoniak-Kälteanlage  bauen will.

Dafür hatte u.a. die BA sich eingesetzt, selbst auf die Schulter geklopft und ihre Kehrtwendung um 180 Grad anschließend so begründet:

Wenn die Firma Akzo Nobel ihren Standort an der Düsseldorfer Straße, die alte Lackfabrik, um zusätzliche 80 Arbeitsplätze ausbauen will, sollte die Stadt ihr dabei keine Steine in den Weg legen. Genau das würde aber buchstäblich passieren, falls an einem Bebauungsplan-Verfahren im Bereich Zeißweg/Walter-Wiederhold-Straße festgehalten würde.

Ob das schlechte Kommunalwahlergebnis der BA im Hildener Westen zum Überdenken dieser Position führen wird?

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