Welche Fraktionen stellen stellvertretende Bürgermeister?

Kommen SPD und CDU einer „kleinen“ Fraktion entgegen?

Der Beschlussvorschlag des aus dem Amt scheidenden Bürgermeisters lautet, der Rat möge einen 1. und einen 2. stellvertretenden Bürgermeister wählen.

Der erste stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung von 259,60 EUR als Ratsmitglied monatlich 778,80 Euro), der zweite Stellvertreter zusätzlich 389,40 EUR im Monat.

Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter der Bürgermeisterin. Sie vertreten die Bürgermeisterin bei der Leitung der Sitzungen und bei der Repräsentation.

Bei der Wahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin wird in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter liegt im Ermessen des Rates und ist in der Hauptsatzung festzulegen. Bislang ist dort festgeschrieben, dass der Rat eine/n erste/n und eine/n zweite/n stellvertretende/n Bürgermeister/in wählt.

Hierzu sind aus der Mitte des Rates von Fraktionen, Gruppen von Ratsmitgliedern oder einzelnen Ratsmitgliedern Wahlvorschläge in Form von Listen vorzulegen, die die Namen der Ratsmitglieder enthalten, die in der aufgeführten Reihenfolge Stellvertreter der Bürgermeisterin werden sollen.

Dies schließt allerdings nicht aus, dass eine Liste nur einen Wahlvorschlag enthält.

Listenverbindungen sind zulässig. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht.