Das Land bittet zur Kasse

Kommunal-Soli geht ins zweite Jahr

Am 27. November 2013 wurde mit den Stimmen von SPD und Grünen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes“ beschlossen und damit der umstrittene Kommunal-Soli zur Finanzierung des Stärkungspakts.

Demnach sollen sog. „Nachhaltig abundante Kommunen“ mit der als Solidaritätsumlage bezeichneten Umlage in den Jahren 2014 bis 2022 rund 780 Mio. Euro an der Finanzierung des Stärkungspaktes beteiligt werden.

Aufgrund der massiven Bedenken der Experten im Rahmen der Anhörung und der erheblichen Proteste der im Jahr 2014 betroffenen 59 Kommunen änderten SPD und Grüne vor Beschluss des Landtags das Gesetz ab:

Das Land übernimmt rund 450 Mio. der rund 1,3 Mio. Euro ursprünglich geplanten Kommunal-Soli-Mittel. Die Höhe der Umlage wurde reduziert und teilweise in Kredite umgewandelt.

Im zweiten Jahr des Kommunal-Solis müssen 78 Kommunen 91 Millionen Euro zahlen

Nach einer ersten Simulationsrechnung auf Basis kommunaler Zahlen, die die CDU-Landtagsfraktion vorgenommen hat, lassen sich die Kommunen benennen, die im kommenden Jahr zum so genannten „Kommunal-Soli“ zur Teil-Finanzierung des Stärkungspaktes durch die rot-grüne Landesregierung herangezogen werden.

Die jährlichen Zahlungen veröffentlicht das Innenministerium mit der Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 im Spätsommer 2014.

Im Jahr 2014 müssen aktuell 59 Kommunen den Kommunal-Soli zahlen.

Derzeit wird eine Klage von 56 Kommunen gegen den Kommunal-Soli vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vorbereitet.

58 Kommunen, die den Soli in diesem Jahr zahlen müssen, werden auch im kommenden Jahr zur Zahlung herangezogen. Hinzu kommen 20 neue Kommunal-Soli-Zahler (u.a. Wülfrath)

Zu den zehn größten Kommunal-Soli-Zahlerin in 2015 gehören aus dem Kreis Mettmann: Monheim (rd. 22,4 Mio. EUR), Ratingen (5,4 Mio. EUR) und Langenfeld (2,57 Mio. EUR). Hilden wird im kommenden Jahr um rd. 680.000 EUR entlastet und muss „nur noch“ 1,52 Mio. EUR an das Land abführen.

20 der 58 Kommunen, die sowohl 2014 als auch 2015 Kommunal-Soli-Zahler sind, müssen im kommenden Jahr mehr zahlen!

Zahler sind so genannte „nachhaltig abundante Kommunen. „Abundant“ bedeutet: Sie erhalten keinerlei Schlüsselzuweisungen vom Land. erhalten. „Nachhaltig abundant“ bedeutet, dass diese Kommunen nicht nur im jeweiligen Jahr sondern auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant waren.

Kritiker werfen dem Land vor, dass nicht die tatsächliche Finanzlage einer Kommune darüber entscheide, ob sie zur Finanzierung des Stärkungspaktes herangezogen werde, sondern die politischen Entscheidungen über die Ausgestaltung des jährlichen „Gemeindefinanzierungsgesetzes“.

Denn diese Rahmendaten sind dafür verantwortlich, welche Kommunen Zahler ist und welche nicht.

Fast ein Drittel der betroffenen Kommunen ist selbst in finanzieller Schieflage:

23 Kommunen, die den Kommunal-Soli zahlen müssen, befinden sich selbst in der Haushaltssicherung, wie z. B. Haan.

Lediglich 10 Zahler-Kommunen weisen tatsächlich einen ausgeglichenem Haushalt aus, wie z.B. Langenfeld und Monheim.

Kommunal-Soli-Zahler Kommunen haben selbst mit Altschulden zu kämpfen: So stehen 78 Kommunen mit insgesamt 2,194 Mrd. Euro in der Kreide (Stand: 31.01.22013)

Dadurch, dass die Zahlerkommunen jährlich neu ermittelt werden und die zu zahlende Umlage per Rechtsverordnung festgelegt wird, haben die Kommunen keinerlei Planungssicherheit für ihre Haushalte.

Jedes Jahr müssen die Kommunen, teils völlig unabhängig von der eigenen Haushaltslage, die politischen Entscheidungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz und anschließend die Berechnungen des Innenministeriums abwarten. Eine solide, langfristige Haushaltsplanung und -konsolidierung ist dadurch kaum noch möglich.

Weil die Steuerkraft auf der Grundlage von fiktiven Hebesätzen errechnet wird, werden Städten und Gemeinden mit niedrigeren als den fiktiven Hebesätzen Einnahmen angerechnet, die sie tatsächlich gar nicht haben.

Zudem werden die 78 betroffenen Kommunen durch die Belastung mit dem Soli zu Einsparungen und Einnahmeerhöhungen und damit zu Hebesatzanhebungen gezwungen.

Etlichen Kommunen, die derzeit noch durch Aufzehren der Rücklage die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vermeiden konnten (dazu gehört auch Hilden), können durch den Kommunal-Soli und seine Belastungen für den kommunalen Haushalt in die Haushaltssicherung oder in das Nothaushaltsrecht geraten.

Die Ziele des Stärkungspaktes, den Haushaltsausgleich der Kommunen im Jahr 2016/2017 darzustellen, ist nicht erreichbar. Dies zeigt sich auch daran, dass trotz Konsolidierungsprogramms der Landesregierung der Anstieg der so genannten „Kassenkredite“ (in Hilden: 20 Mio. EUR) nicht gestoppt worden ist.

Der Kommunal-Soli ist offenbar nicht geeignet, die Konsolidierung der Kommunalfinanzen zu unterstützen, vielmehr sorgt er dafür, dass auch die Geberkommunen in finanzielle Schieflage geraten.

Sollen Hilden, Haan und Gronau die finanziellen Probleme von Essen, Gelsenkirchen und Bottrop lösen?