Auch Langenfeld prüft Erhebung einer Wettbürosteuer

Und Hilden?

Die Stadt Langenfeld nimmt das Vorhaben der Stadt Hagen, das laut aktuellen Medienberichten offensichtlich auch dem Innenministerium des Landes NRW genehmigungsfähig erscheint, zum Anlass, auch für Langenfeld die Möglichkeiten der Einführung einer Wettbürosteuer zu prüfen.

„Ob und wenn ja in welcher Form eine solche Steuer auch hier möglich sein wird, soll unsere Prüfung ergeben. Dazu warten wir auch noch die verwaltungsrechtliche Überprüfung der Hagener Pläne ab“, erklärt Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider.

Der Rat der Stadt Hagen hatte bereits am 26. September 2013 einen Beschluss über die Wettbürosteuersatzung getroffen. Dieser erfolgte vorbehaltlich der Genehmigung durch das Land NRW.

Nach dem Ratsbeschluss wurde die Satzung dem Land zur Genehmigung vorgelegt.

Das Land hatte im Mai 2014 erklärt, die Genehmigung vorbehaltlich einer noch zu beschließenden Änderung des Satzungsinhalts zu erteilen.

Die Änderung betraf die Bestimmung des Steuerschuldners in § 2 Wettbürosteuersatzung. Dieser Paragraf wurde neu gefasst.

Bei der Festlegung des Steuersatzes  ist i Hage auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen worden.

Ein Steuersatz von 200 € / Monat je angefangene 20 qm Fläche wird von fast allen dieser Gemeinden seit Jahren erhoben, ohne dass ein signifikanter Rückgang der Wettbüros verzeichnet wurde.

Derzeit werden in Hagen 16 Wettbüros betrieben. Die Stadt rechnet mit jährlichen Steuereinahmen in Höhe von 120.000 EUR.

Steuersatzung der Stadt Hagen:
WettbuerosteuersatzungText2014-07