In Hilden undenkbar:

30-Prozent-Quote für sozialen Wohnungsbau

Das Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat gestern in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass Bauminister Michael Groschek (SPD) mit dem Kölner Oberbürgermeister und mit dem Stadtdirektor von Münster eine Zielvereinbarung über die Bereitstellung globaler Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau unterzeichnet hat.

Darin garantiert das Land der Stadt Köln bis einschließlich 2017 ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro, für die Stadt Münster beträgt das Budget 25 Millionen Euro pro Jahr. In Köln sollen so jährlich 1.000, in Münster 300 preisgünstige Mietwohnungen neu gebaut werden.

Im Gegenzug verpflichten bei Städte sich dazu, auf städtischem Grundbesitz einen Anteil von mindestens 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Städtische Grundstücke sollen gezielt Wohnungsbaugenossenschaften angeboten und Wohnbaureserveflächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau baureif gemacht werden.

Ein solcher, inhaltsgleicher Vorschlag war in Hilden im Rahmen des „Bürgerhaushalts 2013“ in einem Bürgerantrag gemacht worden.

Abgelehnter Antrag zum Wohnungsbau

Doch im März 2013 hatten sich im Haupt- und Finanzausschuss alle Ratsfraktionen (SPD, CDU, Bürgeraktion, FDP, dUH), mit Ausnahme der Grünen, dagegen ausgesprochen.

Das Land hatte bereits mit dem Haushaltsgesetz 2013 ermöglicht, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder z.B. Studentenwerke nur mit der Auflage verkauft werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

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„NRW-Bauminister will Grundstück-Sozialquote“ (hildenBLOG, 27. Juli 2013)