Kündigung eines Mitarbeiters des Hildener Ordnungsamtes

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf am 21.10.2014 um 12.00 Uhr in Saal 112

Pressemitteilung

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund von
insgesamt 33 Tat- bzw. Verdachtskündigungen.

Der Kläger ist seit ca. 23 Jahren im Ordnungsamt der beklagten Stadt Hilden als
Verwaltungsfachangestellter beschäftigt.

Die Beklagte wirft dem Kläger vor, gebührenpflichtige Erlaubnisse, z.B. zum Betrieb einer Schankwirtschaft und zur gewerbsmäßigen Aufstellung von Spielgeräten, erteilt zu haben, ohne dass zu den jeweiligen Vorgängen bei ihr ein Geldeingang verbucht bzw. ein Vorgang gefunden worden wäre.

Es bestehe der Verdacht, dass der Kläger die – zum Teil überhöht festgesetzten – Gebühren in Höhe von insgesamt über 100.000,00 Euro selbst vereinnahmt habe.

Gegen den Kläger wurde im Zusammenhang mit den genannten Anschuldigungen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit eingeleitet.

Über die Vorwürfe ist bereits in der Presse berichtet worden (Rheinische Post vom 04.07.2014, 06.07.2014, 08.07.2014 und 22.07.2014).

Arbeitsgericht Düsseldorf, 2 Ca 3420/14