FDP zum „Konnexitätsprinzip“

Muss auch bei Schulsozialarbeit und Inklusion gelten

Pressemitteilung

Angesichts der jüngsten Debatten in der letzten Ratssitzung zu den Themen Schulsozialarbeit und Inklusion appelliert die FDP Hilden an alle im Rat vertretenen Fraktionen, den Grundsatz des Konnexitätsprinzips zu wahren.

„Wir erleben momentan eine Zeit, wo sich der Bund und das Land neue Aufgaben zur Verbesserung im sozialen Bereich auf kommunaler Ebene ausdenken und sich dann bei der Finanzierung dieser Projekte wegducken. Ein Blick in die städtischen Haushalte genügt, um festzustellen, dass es so nicht weiter gehen kann“, meint der FDP-Ratsherr, Yannick Hoppe.

Nach Meinung der Liberalen müssten die Vertreter im Rat ganz genau hinsehen, wenn es darum geht, neue Aufgaben zu übernehmen.

„Niemand stellt die Schulsozialarbeit und deren Erfolge in Frage, doch es ist gesetzlich festgelegt, wem hier die Kompetenzen zugeordnet sind und da kommt die Kommune an letzter Stelle. Es geht um den Grundsatz ‚Wer bestellt, der bezahlt‘ und der ist in der nordrhein-westfälischen Verfassung, sowie im Grundgesetz festgeschrieben“, sagt Hoppe.

Die FDP sieht die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten in der Pflicht, eine schnelle Einigung bezüglich der Finanzierung von Schulsozialarbeit zu erzielen.

„Der Streit zwischen Bund und Land kann nicht dadurch gelöst werden, dass Hilden die Kosten übernimmt, denn sonst schaffen wir die falschen Anreize, an der schwierigen Situation etwas zu ändern“, so das Ratsmitglied.

Die Hildener Liberalen haben bereits den Kontakt zu der FDP-Landtagsfraktion aufgenommen.

Die Landtagsabgeordneten aus Düsseldorf drängen den Landesarbeitsminister Schneider dazu, den Dialog mit seiner Parteikollegin Nahles in Berlin zu suchen, anstatt Anschuldigungen Richtung Bundesregierung zu schicken.

„Sollte es die Landesregierung nicht schaffen, den Bund von einer Finanzierung der Schulsozialarbeit zu überzeugen, steht das Land in der Pflicht“, so der Tenor aus der FDP-Landtagsfraktion.