Mehrgenerationensiedlung?

Konzept zum Ausverkauf des Grundstücks der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule

Am 17. Dezember 2014 wird der Rat – nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss am 19. November sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2014 – ein Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der ehemaligen Albert-Schweitzer Schule beschließen.

Der Grundgedanke dabei lautet:

Städtischer Grund und Boden soll – bis auf wenige Ausnahmen – verkauft werden. Statt das gesamte Areal mit und über die städtische Wohnungsbaugesellschaft zu erschließen und maßvoll zu bebauen, sollen 125 dreigeschossige Wohneinheiten hochgezogen werden.

Perspektiv soll auch das zurzeit noch vom TuS 96 genutzte Grundstück zu Geld gemacht und die Vereinsgeschäftsstelle plattgemacht und – so darf man unterstellen – an anderer Stelle für teures Geld neu errichtet werden.

Denn: „Langfristig ist aus der Veräußerung der zur Zeit nicht vermarktbaren Grundstücke (Vereinsheim TuS 96 Hilden e.V., „Baumgrundstücke“) aus heutiger Sicht zusätzlich ein Erlös von ca. 470.000,- € zu erzielen.“

Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat vor, die Baugrundstücke für die Einfamilienhäuser zu einem festen Verkaufspreis zu privatisieren, über den öffentlich geschwiegen wird. Die Vergabe der Grundstücke soll in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren erfolgen.

Dabei sollen auch Baugrundstücke für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt und der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden angeboten werden.

Falls die städtische Wohnungsbaugesellschaft dieses Angebot ausschlägt, soll vom Rat auf Grundlage eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens auszuwählendes Wohnungsbauunternehmen verpflichtet werden, innerhalb von fünf Jahren auf dem Baugrundstück Mehrfamilienhäuser zu errichten.

Die Gebäude sollen entweder mit öffentlichen Mitteln erstellt werden oder – im Falle einer freien Finanzierung – als Obergrenze eine Höchstmiete bei Erstbezug in Höhe von 8 EUR/m² Wohnfläche und Monat (ohne Nebenkosten) einhalten.

Weitere Baugrundstücke sollen bis zum Jahr 2020 für eine gemeinsame Bebauung mit „innovativen Wohnformen“ reserviert werden. Die Vergabe soll in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren erfolgen.

Der Vergabeentscheidung sollen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

  • Übereinstimmung der Vorplanung mit den städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
  • Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
  • Anzahl der für das Objekt zu erstellenden Stellplätze und
  • Konzept zur Instand- und Unterhaltung der halb-öffentlichen Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.

Die sich bewerbenden Gruppen müssen sich verpflichten, die Tiefgarage und die Gebäude sowie den halböffentlichen Innenhof innerhalb von fünf Jahren nach Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.

Die Baugrundstücke für den frei finanzierten Mehrfamilienhausbau sollen in einem Investorenauswahlverfahren öffentlich zum Verkauf angeboten werden.

Der Vergabeentscheidung durch den Rat soll folgenden Kriterien unterliegen:

  • Höhe des Kaufpreises für das Baugrundstück (beitragsfrei nach BauGB und KAG)
  • Übereinstimmung der Vorplanung mit den städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main
  • Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen
  • Anzahl der für das Objekt zu erstellenden StellplätzeKonzept zur Instand- und Unterhaltung der halböffentlichen Innenhöfe inkl. der Zuwegungen
  • Beteiligung bei der Erstellung der „veredelten“ Rohbauten für die Einfamilienhäuser im jeweiligen Baufeld.

Die Bauträger sollen verpflichtet werden, vor ihrer freien Vermarktung die Wohnungen den auf der städtischen Liste eingetragenen Interessenten zum Erwerb anzubieten.

Darüber hinaus sollen die Bauträger sich dazu verpflichten, die Tiefgaragen und die Gebäude sowie die „halböffentlichen Innenhöfe“ innerhalb von fünf Jahren nach Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.