Kreissynode in Ratingen-Homberg beendet

Engere Kooperationen zwischen den Gemeinden.

Die rund 90 Synodalen der zehn Kirchengemeinden  beschlossen unter anderem mehrere Maßnahmen zur engeren Kooperationen zwischen den Gemeinden.

Eine stabile Vertretung und verstärkte Zusammenarbeit in den Kirchengemeinden soll gesichert werden. Das Konzept sieht unter anderem vor, dass Gemeinden mit weniger als vier Pfarrstellen verlässliche Vertretungen im Pfarrdienst mit anderen Gemeinden vereinbaren.

Ein erster Zwischenbericht wird in der Sommersynode 2015 vorgelegt.

Zwei oder drei Kooperationsräume/ Regionen werden unter Einschluss der Gemeinden Ratingen, Mettmann und Hilden gebildet. Durch diese Maßnahme wird ein Mehrfachausfall von Kolleginnen und Kollegen im Pfarramt abgesichert.

Darüber hinaus soll dadurch die Pfarramtliche Versorgung bei sinkenden Pfarrstellen sichergestellt werden. Ein erster Zwischenbericht ist der Herbstsynode 2015 vorzulegen. Verbindliche Kooperationen sollen bis zur Sommersynode 2016 vereinbart werden.

Der Dienst der Notfallseelsorge wird neu geordnet.

Operative Neuausrichtung wird auf das Gebiet des Kirchenkreises konzentriert: Der Kirchenkreis Leverkusen wird vollständig verantwortlich für die Städte Monheim und Langenfeld.

Mit dem Kirchenkreis Niederberg wird eine Regelung für die Beteiligung an besonderen Einsätzen und Großschadenslagen verabredet, ansonsten wird der Kirchenkreis vollständig verantwortlich für Notfallseelsorge in einem Gebiet sein.

Der Dienstauftrag der Pfarrstelle wird um die Krankenhausseelsorge erweitert, zunächst für Hilden.

Zu den erweiterten Aufgaben gehören die Mitarbeit bei der Ausbildung Ehrenamtlicher in der Seelsorge (schon in Kraft), die Erweiterung des vorhandenen Ausbildungsangebotes auf die Notfallseelsorge sowie der Praxiseinsatz der neu Auszubildenden im Krankenhaus.

Für die gemeinsame Verwaltung des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann hat die Synode in gemeinsamer Verantwortung mit den Gemeinden folgendes beschlossen:

Aufgrund des Verwaltungsstrukturgesetzes müssen Satzungen angepasst werden. Aus diesem Grund werden Mitarbeitende des Gemeindeamtes der Kirchengemeinde Haan dem Verwaltungsamt des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann im Jahre 2017 beitreten. Die Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen.

Professor Dr. Bertold Klappert, Wuppertal, hielt den fachlichen Vortrag: „Die ökumenische und israeltheologische Bedeutung der Theologischen Erklärung von Barmen (1934 – 2014)“.

„Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen vom 31. Mai 1934 ist die zentrale theologische Äußerung der Bekennenden Kirche unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1933-1945. Sie richtete sich gegen die falsche Theologie und das Kirchenregime der so genannten Christen, die damit begonnen hatten, die evangelische Kirche der Diktatur des Führers anzugleichen.“ (Zitat, Info EKD)

Professor Dr. Bertold Klappert verdeutlichte in seinem Vortrag, wie aktuell die darin genannten Thesen bis heute sind.

„Die Theologische Erklärung von Barmen ist eine Flamme, die am Brennen gehalten werden muss…“, so der Professor, der sich auf Worte von Gustav Heinemann bezog.