Rat: Weitere Zersplitterung

CDU muss bluten für Bommermann

Im Oktober erklärten Dr. Bommermann und einige weitere, sachkundige Bürger der Allianz-Fraktion den Austritt aus der Allianz-Fraktion.

Mit Wirkung zum 1.12.2014 zeigte Dr. Bommermann seinen Eintritt in die Wählergemeinschaft AfD und zugleich die Gründung einer Fraktion gemeinsam mit Rm Hoppe/AfD an.

Das kann die Steuerzahler im kommenden Jahr rd. 33.000 EUR kosten (Fraktionszuschuss von rd. 6.400 EUR, rd. 23.000 für eine Halbtagskraft und rd. 3.850 EUR als erstmaligen Invesitionszuschuss.) Die doppelte Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitzenden ist darin nicht enthalten.

Nach Fraktionsaustritt und Neugründung der AfD Fraktion verteilen sich die Sitze im Rat jetzt wie folgt: SPD 16 Sitze, CDU 14 Sitze, Grüne 4 Sitze, FDP 3 Sitze, BÜRGERAKTION 3, Sitze, Allianz 2 Sitze und AfD 2 Sitze.

Sollte der Rat in den Sitzung am kommenden Mittwoch feststellen, dass nach Austritt eines Mandatsträgers aus der Allianz-Fraktion und Neugründung einer Fraktion AfD die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen die Kräfteverhältnisse im Rat nicht mehr zutreffend widergespiegelt werden, dann folgt die Auflösung und Neubesetzung der meisten.

Der Rat kann aber auch per Beschluss feststellen, dass – auch nach Austritt eines Mandatsträgers aus der Allianz-Fraktion und trotz Neugründung einer Fraktion – die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen die Kräfteverhältnisse im Rat noch zutreffend widergespiegelt werden.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai hatten sich im Rat der Stadt Hilden sechs Fraktionen gebildet: SPD, CDU, Grüne, Allianz, FDP und BA.

Die in der ersten Ratssitzung am 25. Juni gebildeten Ausschüsse wurden besetzt und spiegeln (spiegelten) diese Mehrheitsverhältnisse zu diesem Zeitpunkt wider.

Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss bleibt vom Austritt aus einer Fraktion grundsätzlich unberührt. Das Ausschussmitglied verliert dadurch nicht den Ausschusssitz.

Der Austritt aus der Fraktion kann aber die die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat verändern. Dies kann für den Rat Anlass sein, zu prüfen, ob die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss das politische Kräfteverhältnis im Rat zutreffend wiederspiegelt.

Wird festgestellt, dass der Ausschuss nicht mehr nach diesem Grundsatz besetzt ist, ist der
Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und unter Beachtung des Grundsatzes spiegelbildlicher Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Rat neu zu bilden.

Dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss, der kraft gesetzlicher Vorschrift für die gesamte Wahlzeit bestellt ist. Es gilt auch nicht für Vertretungen in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten.

Bei Auflösung und anschließender Neubildung würde die CDU im Haupt- und Finanz- sowie im Stadtentwicklungsausschuss  die CDU-Fraktion einen Sitz abgeben und die AfD-Fraktion einen Sitz dazu bekommen.

In den kleineren Ausschüssen mit jeweils 12 Sitzen müsste zwischen „Allianz“ und AfD ein Losentscheid durchgeführt werden; je nach Losentscheid müsste entweder die „Allianz“ oder die AfD-Fraktion einen Sitz dazu bekommen oder abgeben.

Sollte der Rat feststellen, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat auch nach Gründung der AfD-Fraktion ausreichend in den Ausschüssen widerspiegeln, würden die Wahlen zur Neubesetzung der Ausschüsse entfallen.