Flüchtlinge gehören in die Gesellschaft, nicht ins Gewerbegebiet

Piraten kritisieren Änderung des Bauplanungsrechts

Bundestag und Bundesrat haben Anfang November beschlossen, die Richtlinien im Bauplanungsrecht für die Unterbringung von Flüchtlingen zu verändern.

Durch Änderungen im Baugesetzbuch werden „zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften“ möglich sein .

Diese geänderten Rahmenbedingungen erlauben, Verfolgte und Geflüchtete fernab von anderen Menschen in Industriegebieten in ehemaligen Bürohäusern und Gewerbegebäuden unterzubringen.

Aufgrund der absehbaren Situation in vielen Herkunftsländern erscheint eine baldige Rückkehr in die Heimat für die meisten Flüchtlinge zur Zeit unrealistisch.

„Ein »Aus den Augen, aus dem Sinn«, kann hier keine Lösung sein. Die PIRATEN NRW appellieren an alle Gemeinden, stattdessen auf »Integration von Anfang an« zu setzen“, erklärt Patrick Schiffer, Landesvorsitzender der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen.

„Wenn wir Hilfe für Notleidende ernst nehmen wollen, können wir sie nicht aus unserer Gesellschaft abschieben. Wir müssen den Weg der Hilfe und der Integration gemeinsam gehen.

Die Zivilgesellschaft ist da oft schon viel weiter: Dort, wo Bürger mit den bei uns Schutzsuchenden zusammenkommen, entstehen vielerorts Unterstützerinitiativen und spontane Hilfsaktionen“, so Schiffer weiter.

Frank Herrmann, Flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW dazu:

„Gerade in den Kommunen, in denen die Flüchtlinge ja länger bleiben als in den Erstaufnahmeeinrichtungen, sollte es keine Unterbringungen in Gewerbegebieten geben.

Die fehlende Infrastruktur, wie Läden und ÖPNV, erschwert das tägliche Leben, verhindert Integration und verschärft das Gefühl der Ausgrenzung. Das ist das Gegenteil einer Willkommenskultur!“