Also doch: Öffentliche Aufträge ohne Ausschreibung?

Die „RP“ sagt „Jein“

Die „Rheinische Prawda“, das Verlautbarungsorgan des Rathauses und der die Stadtverwaltung bedingungslos tragenden Ratsfraktionen hat sich eines Themas angenommen, von dem die meisten Ratsmitglieder nichts verstehen und auch nichts verstehen wollen:

die städtische Vergabepraxis.

Doch anstatt hier wenigstens einmal einer Sache bzw. einem Thema auf den Grund zu geben und sauber zu recherchieren, wird pauschal und völlig undifferenziert eine Meinung als Tatsachenbehauptung verbreitet:

„Zwei Mitglieder des alten Stadtrates kritisierten die jahrelang geübte Praxis, öffentliche Aufträge ohne Ausschreibung an die IGH zu vergeben – und wandten sich an die Kommunalaufsicht. Landrat Thomas Hendele sah abschließend keinen Anlass einzuschreiten, nachdem weder Bezirksregierung noch Landesinnenministerium mit dem Hildener Modell Probleme hatten.“

Die „RP“ unterschlägt erstens, dass zwei Ratsfraktionen – CDU und BA – und nicht zwei von 44 Ratsmitgliedern, zur städtischen Vergabepraxis eine andere Meinung vertraten als die des Rathauses, die die Lokalpresse völlig kritik- und distanzlos wiederkäut.

Und die RP unterschlägt zweitens, dass die vom damaligen Bürgermeister Thiele ausgesuchte und für rd. 50.000 EUR aus dem Stadtsäckel alimentierte Anwaltskanzlei behauptet hatte, der Rat hätte der IGH überhaupt keinen Bauauftrag bzw. überhaupt keinen öffentlichen Auftrag erteilt!

Und die „RP“ unterschlägt – nein, sie kann nicht anders, weil sie die Fakten nicht kennt oder zur Kenntnis nehmen will –, dass der Landrat als Kommunalaufsicht nirgendwo und vorbehaltlos „grünes Licht“ zur städtischen Vergabepraxis gegeben hatte!

Selbst der damalige Bürgermeister Thiele, der allen Grund gehabt hätte, sich über einen Persilschein zu freuen, hatte eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht so zusammengefasst:

Der Landrat komme zu dem Ergebnis, dass „aktuell kein kommunalaufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit anzunehmen ist.“

Und in seinem Schreiben an den Bürgermeister wurde der Landrat noch viel deutlicher:

Es bestünden „weiterhin unterschiedliche Betrachtungsweisen und Rechtseinschätzungen zwischen der Kommunalaufsicht und der Stadt Hilden (…).“

Es dürfte „(…) jedoch unstrittig sein, dass sich die konkrete Auftragsabwicklung zumindest teilweise in vergaberechtlichen Grenzbereichen bewegt. In diesem Zusammenhang ist etwa die Thematik ‚Inhouse-Vergabe‘ unterhalb der Schwellenwerte hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund dürfte feststehen, dass die meinerseits vertretene Rechtsposition jedenfalls als die rechtssichere anzusehen ist.

Und – besonders aufschlussreich! – war, dass der Landrat es „insbesondere“ begrüßte, „dass die Stadt Hilden derzeit intensiv über verschiedene, sowohl die wirtschaftliche Betätigung, als auch die Vergabepraxis betreffende Veränderungen nachdenkt (…).“

Stellungnahme der Kommunalaufsicht

Dass und warum die Stadt bzw. anschließend der Rat schließlich beschloss, eine von der Kommunalaufsicht angeblich unbeanstandet gebliebene Vergabepraxis doch nicht mehr fortzusetzen – trotz glänzender Erfolge! – erzählt die „Rheinische Prawda“ ihren Leser/innen nicht.

Lesen Sie auch:
„Städte investieren ganz unterschiedlich in ihre Infrastruktur“ (RP-online, 26. Januar 2015)