Bedarf an Jugendtreff/-Café für die Altersgruppe 14+ anerkannt

BA nimmt Stellung zum überarbeiteten Kinder- und Jugendförderplan 2015ff

Positiv zu bewerten sei, dass die Beratungen zur Situation der Jugendlichen in der Innenstadt immerhin dazu geführt hätten, dass der Bedarf an einem Jugendtreff/-Café für die Altersgruppe 14+ – mit den Attributen “immer offen”, zentral gelegen, ohne Verzehrzwang, moderate Preise – nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt oder bestritten werde.

Als erheblicher Schwachpunkt seien in fast allen eingegangenen Reaktionen (Jugendparlament, Grüne, KJG) die unzureichenden Öffnungszeiten in den Abendstunden und das so gut wie gänzlich fehlende Angebot von Jugendfreizeiteinrichtungen für 14+ an Wochenenden erkannt und beanstandet worden.

Die BA habe das bereits in ihrem Antrag vom 26.03.2014 thematisiert.

Der Kinder- und Jugendförderplan antworte darauf für Jugendliche in der Innenstadt mit der SonderBar, wöchentlich an zwei Tagen und  insgesamt fünf Stunden für die Zielgruppe  geöffnet.

Das könne bei aller Wertschätzung für die Bemühungen – mit Verlaub – bestenfalls ein Anfang sein, werde aber für die Problemlage dauerhaft auf keinen Fall reichen.

Unter dem Strich seien die konkreten Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2015 – 2020 für Jugendliche in der Innenstadt derart marginal, dass sich an der mangelhaften Ausgangslage wenig ändern wird.

Zu wenig, um für die Jugendlichen eine nennenswerte Verbesserung zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund betrachtet die BA das mit ihrem Antrag “Jugendtreff in der Innenstadt” vom 26. März 2014 verfolgte Ziel, Jugendlichen eine alternative, nicht kommerzielle Bleibe mit umfangreichen Öffnungszeiten in der Innenstadt anzubieten, als bei weitem noch nicht erreicht.

Die Feststellung der Verwaltung “Ein Jugendcafé nach den Vorstellungen des Jugendparlaments mit umfangreichen Öffnungszeiten kann von der Verwaltung nicht geschaffen werden”, könne dauerhaft für die Betroffenen nicht das letzte Wort, geschweige denn eine Lösung, bedeuten.