Klage gegen Stärkungspaktgesetz im Sommer

Dritter Kommunalgipfel in Düsseldorf

Eine Pressemitteilung

Auf Einladung von Oberbürgermeister Dirk Elbers trafen sich am 9. Mai die Vertreter der 59 klagebereiten Kommunen zum dritten Kommunalgipfel Stärkungspakt im Plenarsaal des Düsseldorfer Rathauses, um über den aktuellen Stand der geplanten Verfassungsbeschwerde zu beraten.

Auslöser für den Zusammenschluss der Kommunen ist die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Novellierung des nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetzes.

Nach diesem Gesetz werden die vermeintlich wohlhabenden Städte und Gemeinden zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes herangezogen. Insgesamt belastet das Land die betroffenen Kommunen mit rund 90,8 Millionen Euro im Jahr 2014.

Alleine die Landeshauptstadt Düsseldorf wird in diesem Jahr mit rund 13,3 Millionen Euro zur Kasse gebeten.

„Mit dieser Summe hätten wir rund 2.130 dringend benötigter Kita-Plätze finanzieren können. Die Abundanzumlage ist und bleibt ungerecht, weil sie die kommunale Familie spaltet“, sagte Oberbürgermeister Elbers.

Die rechtliche Begleitung des Verfahrens erfolgt durch die Rechtsanwälte Dr. Jörg Wacker und Sven Dietrich von der Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Düsseldorf.

Als Gutachter konnten die Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber, von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Staatswissenschaftler, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D. gewonnen werden.

Die betroffenen Kommunen bekräftigen weiterhin das gemeinsame Ziel einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung.

„Die Ausführungen von Frau Prof. Dr. Färber und Prof. Dr. Kirchhof stimmen uns optimistisch, dieses Verfahren im Sinne der betroffenen Kommunen erfolgreich bestreiten zu können“, sagte Oberbürgermeister Dirk Elbers.

Gegen die inzwischen erlassenen Bescheide über die Solidaritätsumlage für das Jahr 2014 wurden von den Kommunen bereits Musterklagen an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Arnsberg erhoben.