Seifenblasen geplatzt: Kämmerer verfügt Haushaltssperre

Rat muss zuschauen

Die Haushaltslage der Stadt Hilden hat sich verschärft und Kämmerer Heinrich Klausgrete hat mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre mit folgendem Wortlaut verhängt:

Auf Grund deutlicher Verschlechterungen bei den Gewerbesteuererträgen verfüge ich als Kämmerer gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO eine Haushaltssperre.

Analog der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO darf die Stadt Hilden weiterhin ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Auch bei Pflichtaufgaben sind alle Möglichkeiten einer ufwands-/Auszahlungsreduzierung zu nutzen.

1. Ergebnishaushalt

a. freiwillige Zuschüsse an Vereine, Verbände etc. dürfen maximal i. H. v. 50 % bei unabweisbarer Notwendigkeit bis zum Erlass der Nachtragssatzung gezahlt werden.

b. Die Projekte des IHK – incl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen – werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.

Abweichungen von den Punkten 1 a. und b. sind nur mit Zustimmung des Kämmerers möglich.

2. Finanzhaushalt/Investitionen

Generell bedürfen alle in 2016 veranschlagten Investitionen einer vorherigen Freigabe durch den Kämmerer.

Im formlos zu stellenden Antrag auf Freigabe der Mittel ist detailliert darzulegen, warum eine Verschiebung der Investitionen unwirtschaftlich und somit unabweisbar notwendig ist. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Ermächtigungsübertragungen für Investitionen dürfen verausgabt werden – ausgenommen zu Punkt f.

Besonderheiten

a. Kanal- und Straßenbaumaßnahmen gelten im Sinne der Substanzerhaltung unter Beachtung des Anschreibens zur Nachtragssatzung als generell freigegeben. Die Investitionen 1661400185 „Kreisverkehr Gerresheimer Straße/Kosenberg“ und 1661600208 RWK „Sanierung Gerresheimer Straße/Grünewald“ werden gesperrt.

b. Die Investition 1261400064 „Neubau Funktionsgebäude Weidenweg“ wird gesperrt.

c. Die Investition 1261500082 „Erweiterung Funktionsgebäude Schützenstraße“ wird gesperrt.

d. Investitionen für die Unterbringung von Flüchtlingen gelten als generell freigegeben.

e. Für den Investitionsbereich der Hard- u. Software sowie der Beschaffungen im Bereich der Fahrzeuge und alle IBGA* ,,Betriebs- und Geschäftsausstattung“ werden pauschal um 20 % gekürzt und dürfen generell bis zur Verabschiedung einer Nachtragssatzung nur zu 30 % beauftragt werden.

f. Die Projekte des IHK – inkl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen – werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.

Abweichungen von den Punkten 2. a. – f. sind nur mit Zustimmung des Kämmerers möglich.

Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, dass für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr benötigte Mittel nicht für andere Zwecke verwandt werden dürfen. Sie gelten generell als gesperrt!

Die Finanzlage macht es weiterhin notwendig, dass ein Nachtragshaushalt erstellt wird. Die Einbringung wird in der Ratssitzung am 6. Juli 2016 erfolgen.