Brauchen Grundschulen WLAN?

BA fragt Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung will im laufenden Jahr rund 57.000 Euro in den Aufbau neuer WLAN-(Drahtlos-)Netzwerke an Grundschulen stecken.

Diese Investition soll Schülern der Klassen 1 – 4 den Einsatz von mobilen Computersystemen, wie Notebooks und Tablets, möglich machen, und zwar mit pädagogischer Begleitung.

Für die BA war dieses Anlass, dem Rathaus „einige kritische Fragen vorzulegen“:

Unter anderem will die BA in Erfahrung bringen, ob der Stadtverwaltung „die gesundheitlichen Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung (HF-EMF) mobiler Kommunikationstechnologien, insbesondere für Kinder und Jugendliche bekannt“ seien.

Ferner möchte die BA herausfinden, ob im Rathaus das Projekt „Funky School“, von dem die BA ihre Informationen bezogen hat, bekannt ist, „das die Bedenken von Wissenschaftlern, Medizinern und des Europarats aufgreift, die der Meinung sind, hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Handys, WLAN, Tablets oder schnurlosen Telefonen könnte gesundheitsschädlich sein.“

Laut Aussage der BA hält die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Mobilfunkstrahlung für „möglicherweise krebserregend“; die weltweite Vereinigung kritischer Wissenschaftler „Bio-Initiative Working Group“ warne vor „unterschiedlichen, schweren Gesundheitsrisiken – vor allem mit Langzeitwirkungen.“

Die BA will konfrontiert das Rathaus mit der Erkenntnis, „dass zur Erreichung des Ziels ‚Medienmündigkeit‘ unserer Kinder lediglich die kabelgebundene digitale Kommunikation erforderlich“ sei und dass die „Mobilität, die heute noch auf risikobehafteter Funkstrahlung beruht, so lange restriktiv gehandhabt werden sollte, bis risikoarme Alternativen in den Schulen zur Verfügung stehen.“

Ob der Stadtverwaltung der „internationale Ärzteappell – ‚Freiburger Appell‘ – geläufig“ sei, in „dem Ärzte feststellen, Mobilfunk gefährde die Gesundheit und Vorsorgemaßnahmen fordern“, interessiert die BA ebenfalls brennend.

Die BA weist der Stadtverwaltung „die Verantwortung“ für die „Unversehrtheit der schutzbefohlenen Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung“ zu, die sie an dieser Stelle als Tatsache unterstellt und bezweifelt, dass „diese Investition im Einklang mit dieser Verantwortung“ steht.

Nach der Geschäftsordnung des Rates muss die Fachverwaltung diese Fragen jetzt binnen vier Wochen beantworten.

Es ist nicht bekannt, ob die Fragesteller sich ihrer Mobilfunkgeräte entledigt haben.