Windenergie: Birgit erzählt ein Märchen…

SPD-Kommunalpolitiker im Land erzählen es anders

Wieder einmal hat sich die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende zu einem Thema geäußert, von dem sie nun wirklich nichts versteht: Windenergie. Und dabei hat sie, wie so häufig, in bestimmendem Ton die Unwahrheit gesagt.

Wie die „Rheinische Post“ heute in ihrer Lokalausgabe Hilden berichtet, soll die SPD-Ratsfrau und Vorsitzende des Stadtenwicklungsausschusses gesagt habe, „die Kommune müsse Standorte zur Windkraftnutzung ausweisen“. Und wörtlich soll sie hinzugefügt haben: „Verbieten können wir die Windräder nicht.“

Damit sollen nicht nur die anderen Ratsfraktionen, sondern insbesondere die Bürgerinnen und Bürger hinter die Fichte geführt werden. Es trifft nämlich schlicht und einfach nicht zu, dass den Kommunen nichts anderes übrig bleibt, als Standorte für Windräder auszuweisen!

Zwar will die rosa-grüne Landesregierung den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen drastisch zu reduzieren. Und das ist auch gut so. Bis zum Jahr 2020 sollen 25% der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2050 sogar über 80% eingespart werden. Wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzgesetzes ist der Ausbau der erneuerbaren Energien.

Tragende Säule ist dabei die Windenergie. Der Anteil des Windstroms an der nordrheinwestfälischen Stromversorgung soll von derzeit knapp 4% auf mindestens 15% bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Dadurch werden auf allen Planungsebenen entsprechende Anpassungen und Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählt die Prüfung, ob im Hildener Stadtgebiet potenzielle Flächen für Windkraftanlagen darstellbar sind.

Die rosa-grüne Landesregierung strebt an, zwei Prozent der Landesfläche als Windkraft-Konzentrationszonen auszuweisen. Mit ihrem „Windenergieerlass“ hat sie die Höhenbegrenzung für Windräder praktisch aufgehoben – sie sollen zukünftig auch näher an Häusern gebaut werden dürfen – und es darf auch der Wald angeknabbert werden.

Aber: Die Flächenausweisung ist und bleibt verfassungsrechtlich den Kommunen vorbehalten (Art 28 II GG – sogenannte „kommunale Planungshoheit“). Am Grundgesetz kann und wird der Erlass nichts ändern.

„Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit ist dem Land also schon verfassungsrechtlich nicht möglich und findet auch nicht statt. Es ist aber ein Teil einer verantwortungsvollen Landespolitik, die Kommunen nicht bei der Herausforderung einer Windenergieplanung alleine zu lassen und ihnen Maßstäbe für eine rechtmäßige Planung zu empfehlen“, so die „Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen“ in einer Handreichung für ihre Mandatsträger/innen.

Die Genossen im Land verwahren sich ausdrücklich gegen die Behauptung, die Landesregierung schreibe den Städten und Gemeinden vor, 2% der Landesfläche zur Windenergienutzung auszuweisen und setze dieses auch gegen die Kommunen durch.

Warum verbreitet ausgerechnet eine SPD-Bürgermeisterkandidatin diesen Unsinn in Hilden?

P.S. Der grüne Umweltminister lässt zu dem Thema auf seiner Homepage verbreiten:

„Den Kommunen wird (…) nicht vorgeschrieben, dass sie Windenergiezonen ausweisen müssen.“