Das hat Zeit…

Internes Kontrollsystem und Korruptionsprävention im Rathaus

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2012 der Stadt Hilden geprüft und dazu am 7. März 2014 einen Bericht von 71 Seiten vorgelegt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dieses Dokument konsequenzlos zur Kenntnis nehmen. Ob alle Ausschussmitglieder wenigstens die 20 Seiten mit Prüfungsfeststellungen lesen werden, darf bezweifelt werden.

Das „Amt des Rates“, als das das Rechnungsprüfungsamt gelegentlich auch bezeichnet wird, weil es im Auftrag des Rates die Stadtverwaltung prüfen soll, hat sich in seinem jüngsten Bericht auch mit Regelungen zur Steuerung des Verwaltungshandelns sowie mit Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen beschäftigt.

Und diese fehlen. Seit Jahren.

Was nach Überbürokratisierung oder Pedanterie klingt, das hat einen ernsten Hintergrund: Ein sogenanntes „Internes Kontrollsystem“ (IKS) enthält Maßnahmen und Kontrollen zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswillige Dritte verursacht werden könnten.

Jedes größere Unternehmen verfügt über ein solches System zur Steuerung und Überwachung. Eine Stadtverwaltung mit rund 900 Personen und einem Etat von rd. 182 Mio. EUR wäre also gut beraten, sich

Doch davon ist Hilden noch weit entfernt!

Das Rechnungsprüfungsamt hatte bereits im Dezember 2009 und noch einmal im Sommer des Jahres 2010 auf diesen Umstand hingewiesen und bemängelt, dass es zwar Regelungen verschiedenster Art gäbe, deren Einhaltung und Funktionieren jedoch nicht strukturiert überprüft und bei festgestellten Mängeln nicht hierarchisch berichtet und gegengesteuert würden.

Daraufhin hatte die Verwaltungsführung unter Bürgermeister Horst Thiele eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um die für die Einführung eines IKS erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten.

Mehr als zwei Jahre später, Ende des Jahres 2012, waren jedoch noch keine Arbeitsergebnisse vorhanden, die so konkret gewesen wären, dass die Stadtverwaltung mit ihrer Umsetzung einem IKS hätte entscheidend näher kommen können.

Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts erschwert das Fehlen eines dokumentierten internen Kontrollsystems der Verwaltungsführung die Steuerung (Controlling) sowie dem Rechnungsprüfungsamt die Risikobeurteilungen im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfungen.

Es wird deshalb vom Rechnungsprüfungsamt dringend empfohlen, die Einführung eines solchen Systems zu initiieren und nachhaltig voranzutreiben…

Übrigens:

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist Mitte Dezember 2004 in Kraft getreten – also vor mehr als neun Jahren. Es sieht vor, zur Vermeidung von Korruption in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung eine Personalrotation durchzuführen.

Das war Hildens Stadtverwaltung aber zu viel des Guten .. äh .. Schlechten. Zur Vermeidung der Personalrotation in bestimmten Bereichen war vom  Rathaus ein Ausgleich durch andere, geeignete Maßnahmen zugesagt worden.

Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sollten durchs Gespräch überzeugt, sensibilisiert und vor Korruption gewarnt und bewahrt werden.

Und was ist seit dem geschehen? – Fast Nichts!

Im gesamten Jahr 2012 fand keine der beschlossenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention (Sensibilisierungen, Schulungen, Veröffentlichungen etc.) statt.

Erst im Juli 2013 wurde ein Mitteilungsblatt an die Mitarbeiter/innen der Stadt mit Themen zur Korruptionsprävention veröffentlicht.

Die vom Bürgermeister eingerichtete „Arbeitsgruppe Korruptionsprävention“ kam erst im Juni 2013 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die zweite Sitzung folgte – na, jetzt raten Sie einmal! – erst nach der Fertigung des Berichts des Rechnungsprüfungsamts am 10.März 2014.

„Alles bleibt gut!“