„Ausgestanden“ oder „Schwein gehabt“ ?

Luxemburger Recht beendet „Finanzaffäre Koch“

Hildens „Rheinische Prawda“ hat am 24. Dezember 2014 die Nachricht verbreitet, die „Finanzaffäre Koch“ sei für Hilden „ausgestanden.“ Na, das war doch ein schönes Weihnachtsgeschenk! Ob da jemand sehr geschwitzt hat, all die ganzen Jahre?

Denn dass und warum die Stadtkasse Hilden unter Amtsleiter Horst Thiele (SPD) sich im Jahre 1987 von einem gescheiterten Börsenspekulanten, der als Arbeitsloser die „Finanzberatung Koch“ ins Leben gerufen hatte, faule Kredite vermitteln ließ, wurde jedenfalls mit keinem Wort erwähnt.

hildenBLOG wird auch bei diesem Thema mit einem Beitrag demnächst gerne Aufklärungsarbeit leisten. Denn diesbezügliche Niederschriften mit Beschlüssen aus öffentlichen Ratssitzungen sind im Ratsinformationssystem nicht zu finden.

An dieser Stelle erinnert hildenBLOG an ein kommunalpolitisches „Highlight“, das selbst die für gewöhnlich gedächtnislose „RP“ leicht hätte recherchieren können:

Bürgermeister Scheib (SPD) hatte dem Rat nämlich im Frühjahr 2006 vorgeschlagen, auf eine Schadenersatzklage gegen Koch zu verzichten, obwohl die Schadenersatzansprüche Ende 2006 hätten verjähren können.

Diese Empfehlung hatte der Bürgermeister und Parteifreund des ehemaligen Amtsleiters der Stadtkasse, Horst Thiele, damals so begründet:

„In Anbetracht der Tatsache, dass allein ein erstinstanzliches Verfahren rund 40.000,- Euro kosten würde und es sehr unwahrscheinlich ist, von Koch keine Gelder zu erlangen, empfiehlt die Verwaltung auf dieses Verfahren zu verzichten. (…).“

Es ging unter anderem um eine Darlehenssumme von rd. 740.000 EUR.

Es sei „sehr unwahrscheinlich (…), von Koch keine Gelder zu erlangen“, lautete damals die doch eigentlich optimistisch klingende Formulierung des Bürgermeisters, der dennoch empfahl, nichts zu tun. Oder war das nur eine freudsche Fehlleistung?

Der freundlichen Empfehlung des Genossen Scheib, einen mutmaßlichen Betrüger, dem Scheibs Parteifreund Thiele zum Opfer gefallen war, in öffentlicher (!) Ratssitzung per Beschluss zu signalisieren, dass man nicht daran denke, Schadenersatz von ihm zu verlangen, waren damals alle Ratsmitglieder gefolgt. – Nein, vier hatten dieser Rechtsauffassung nichts abgewinnen können.

Doch damit verliert sich die Spur der „Finanzaffäre Koch“ im Ratsinformationssystem.

Übrigens:

Die tendenziöse Berichterstattung der „RP“ kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Zeitung eine Tatsache verschwiegen hat, die geeignet ist, Hildens „Schweineglück“ zu bebildern:

Da die Bank, die von der Stadt Geld zurückgefordert hatte, in Luxemburg sitzt, war luxemburger Recht anzuwenden. Und danach galt der Fall als verjährt; nach deutschem Recht wäre das erst nach 30 Jahren der Fall gewesen…