In Hilden rührt sich nichts
Elternbeiträge zählen grundsätzlich zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Gebühren.
Sie fallen auch bei Schließungszeiten an. So regeln es die Träger in ihren jeweiligen Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen.
Elternbeiträge zählen grundsätzlich zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Gebühren.
Sie fallen auch bei Schließungszeiten an. So regeln es die Träger in ihren jeweiligen Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen.