Der Mangel wird verwaltet

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft 

Laut Geschäftsführung der (noch) zu 100 % städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WGH)

„wird auch in den kommenden Jahren die Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum ungebrochen hoch ausfallen. Insbesondere im Bereich der Vier- und Fünfraumwohnungen und bei altengerechtem Wohnraum herrscht in Hilden eine sehr große Unterversorgung im öffentlich geförderten Bereich.“

In Hilden nimmt die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Hilden immer weiter ab. Während 1990 von 23.808 Wohnungen in Hilden noch 3.942 öffentlich gefördert waren (ca. 17 %), waren es Ende 2012 nur noch 1.193 (4,21 %) öffentlich geförderte Mietwohnungen, bei einem Gesamtbestand von 28.318 Wohneinheiten (Ende 2008).

In den nächsten Jahren fallen nach Aussage des Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamtes weitere Wohnungen aus der öffentlichen Bindung.

Im Jahr 2012 haben 421 (2011: 398) Personen oder Familien in Hilden einen Antrag auf Erteilung eines allgemein gültigen Wohnberechtigungsscheines gestellt. Dies ist für eine mittelgroße Stadt wie Hilden ein hoher Wert.

Nach Überzeugung des  Geschäftsführers der WGH ist die

„… Verwirklichung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Hilden ist weiterhin erforderlich, aber aus ökonomischen Gesichtspunkten schwierig. Sowohl Aufsichtsrat als auch Geschäftsführung sehen es als Aufgabe der WGH an, Neubauprojekte zu verwirklichen.“

Dieser Satz ist bloße Rhetorik! Der SPD-geführte Aufsichtsrat der WGH hat nämlich erst kürzlich mit großer Mehrheit (6:2) beschlossen, den Vorschlag der BÜRGERAKTION, auf dem ehemaligen Jueck-Gelände öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, nicht einmal zu prüfen!

Nichtöffentlich wird den privaten Investoren in die Hände gearbeitet, um ihnen städtische Grundstücke zu verkaufen, öffentlich überschlägt man sich anschließend in folgenlosen Bekenntnissen zu „bezahlbaren Mieten“!

Von den 202 Wohnungen der WGH besitzen 156 Einheiten den Rechtsstatus „öffentlich gefördert“. Im Laufe der kommenden drei Jahre werden 52 davon diesen Status verlieren, denn:

  • Mit Beginn des Jahres 2014 sind die 14 Wohnungen in den Objekten „St. Konrad-Allee 33a und b“ rechtlich freifinanziert.
  • Anfang 2015 fallen die im 2. Förderweg errichteten sechs Wohnungen der Häuser „Am Feuerwehrhaus 19+21“ aus der Bindung.
  • Und zum 01.01.2017 werden 32 Wohnungen der WGH (Lehmkuhler Weg 30) aus der Bindung  fallen.

Weil die Stadt den Wohnungsneubau dem so genannten „freien Markt“ überlässt, wird wegen der hohen Grundstückspreise in Hilden kein öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen.

Denn ein Investor müsste sich damit abfinden, dass diese Immobilien in den ersten Jahren keine Eigenkapitalrendite erwirtschaften würden.

Anders sähe das aus, wenn die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt auf städtischem Grund und Boden tätig werden und bauen könnte: Würde sie dafür Grundstücke beispielsweise per Erbpacht nutzen können, würden die Baukosten drastisch sinken; sozial verträgliche Mieten wären die Folge.

Dazu müsste sich im Rat eine Mehrheit finden, die den Ausverkauf städtischen Grundbesitzes beendete. Doch solange Stadtverwaltung und Ratsmehrheit, angeführt von der SPD, dem Bekenntnis zum sozialen Wohnungsbau keine Taten folgen lassen, wird sich daran nichts ändern.

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 „Beschluss bestellt und geliefert“ (9. Oktober 2013)