Sparen am falschen Ende

WGH: Instandhaltungsaufwand immer geringer

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hatte 2011 für laufende Instandhaltungsmaßnahmen noch 87.000 EUR ausgegeben; dieser Betrag entsprach einem durchschnittlichen Aufwand pro Quadratmeter von 5,99 EUR.

Damit lag die WGH bereits in 2011 sehr deutlich unter den 8,16 EUR, die laut „2. Berechnungsverordnung“ für den öffentlich geförderten Wohnungsbau aufgewendet werden müssten, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.

In 2012 wurde der Instandhaltungsaufwand noch weiter zurückgefahren; gegenüber dem Vorjahr wurde der Ansatz um 20.000 EUR gekürzt. Damit sank der durchschnittliche Unterhaltungsaufwand pro Quadratmeter auf 4,44 EUR.

Wenn man die Zahlen der „Berechnungsverordnung“ zugrunde legt, dann hätte die städtische Wohnungsbaugesellschaft in 2012 für Instandhaltungsaufwand rd. 122.000 EUR aufwenden müssen – doch gerade einmal die Hälfte dieses Betrages wurde finanziert.

Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen haben noch keinem Wohngebäude gut getan.

Es ist vielmehr mit Sicherheit zu erwarten, dass mehr Geld für Reparaturen und Instandsetzung aufgewendet werden muss. Da wird die WGH dann mit 122.000 EUR pro Jahr nicht auskommen.

Von Nachhaltigkeit im Umgang mit öffentlich gefördertem Wohnraum kann in Hilden keine Rede sein!

Die städtische WGH verhält sich nicht anders als Vermieter oder Immobilienhaie, die die Miete abkassieren ohne sich um die Instandhaltung der Wohnungen zu kümmern.