Gemeindeordnung auf den Kopf gestellt

Rat zum bloßen Vollzugsorgan degradiert

Nur zwölf Jahre hat es gedauert, bis der Vertrag zur Gründung der Sparkassen Hilden-Ratingen-Velbert vom 18. September 2002 an die gesetzlichen Regelungen angepasst worden ist.

Man mag es kaum glauben, aber die zwischen Hilden, Ratingen und Velbert damals ausgehandelte Regelung, festzulegen, dass der Vorsitz im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss der neuen Sparkasse nach jeweils zweieinhalb Jahren wechselt, verstieß schon damals, in 2002, gegen das Sparkassengesetz des Landes.

In Hilden hatte man sich, ergänzend dazu, sogar vertraglich verpflichtet, eine echte Wahl dadurch auszuschalten, dass die Vorsitze bereits für Jahre hinaus jeweils einer der drei Gemeinden versprochen wurden.

Offensichtlich völlig unbeeindruckt davon, dass das Finanzministerium des Landes bereits in seinem Bescheid zur Genehmigung der Vereinigung der Sparkassen Hilden, Ratingen und Velbert, mitgeteilt hatte, dass die vorsitzenden Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses für jeweils fünf Jahre gewählt werden, hatte man auch in Hilden mehr als elf Jahre lang keine Notwendigkeit gesehen, den Vertrag dem Gesetz anzupassen.

Stattdessen hatte man sich bauernschlau darauf berufen, der Wechsel der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter während der laufenden Kommunalwahlperiode sei ja nur eine  „Soll-Regelung“ und – wie tröstlich und absolut rechtssicher! – „vom guten Willen der beteiligten Personen abhängig.“

Jetzt soll das alles nicht mehr gelten.

Begründet wird dieser Sinneswandel allerdings nicht mit der Absicht, nun endlich dem Landesrecht zu folgen, sondern damit dass, nach

nunmehr 11 Jahren Sparkasse HRV zwischen den drei Kommunen und der Sparkasse aus Sicht des Sparkassenvorstandes ein gutes Vertrauensverhältnis entstanden ist, sodass ein Wechsel der Vorsitzenden zur hälftigen Kommunalwahlperiode entbehrlich erscheint.“

Die versteckte Botschaft lautet: „Wir kennen uns so gut, sind so gut miteinander verfilzt, haben gemeinsam dafür gesorgt, dass nur mehrfach chemisch Gereinigte den Weg in Verwaltungsrat und Kredit- bzw. Risikoausschuss gefunden haben, dass nichts mehr schiefgehen kann.“

Aber dennoch macht man so sehr in Hektik, dass der ordentliche und nach der Gemeindeordnung vorgesehene Entscheidungsverlauf auf den Kopf gestellt wird:

Denn wo die Gemeindeordnung vorsieht, dass der Rat und nur der Rat, der Vertreter Hildens in die Gremien der Sparkasse entsendet, diese sogar mit einem Auftrag ausstatten kann, da soll der Rat jetzt lediglich absegnen, was die Zweckverbandsversammlung am 24. März 2014 nichtöffentlich beschließen wird.

Ausdrücklich wird erwartet, dass der Rat am 26. März 2014 in öffentlicher Sitzung dem „nachstehenden Beschluss der Zweckverbandsversammlung“ zustimmt, also bestätigt, was andere, zwei Tage vorher, als geschlossene Gesellschaft, beraten und entschieden haben..

Beschlossen, das heißt: abgesegnet werden, soll auch, bis 2029 (!), welche Stadt den Vorsitz in einem Sparkassengremium mit einer Person füllen darf. Auch hier wird es also keine echte Wahl geben.

Hilden darf von 2014 bis 2019 den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat als „Bonusprämie“ ausloben bzw. im Rahmen von Koalitionsverhandlungen auskungeln. Besonders reizvoll, weil auch nicht schlecht „entschädigt“, ist der Vorsitz im „Risikoausschuss“, der den früheren Kreditausschuss abgelöst hat; dieser Vorsitz fällt bis 2019 an Hilden.

Merke: Die Sparkasse HRV ist ähnlich demokratisch organisiert wie eine bolschewistische Kaderpartei: Hier das Zentralkomitee, dort die Verbandsversammlung, hier das Politbüro, dort der Verwaltungsrat, hier der Risikoausschuss, dort das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze.

Alles genauso intransparent. Alles genauso abgeschottet. Und gewählt wird auch. Hier wie dort aber nur handverlesene, 100 % kungelerfahrene Kämpfer/innen für das Gemeinwohl…

Und so funktioniert dann auch der „demokratische Zentralismus in den Farben der Stadt Hilden“: am 21. März 2014 beschließt der Verwaltungsrat der Sparkasse, am 24. März 2014 geht der Vorgang in die Zweckverbandsversammlung und von dort landet der Beschluss am 26. März 2014 beim Rat, als „Empfehlung“ versteht sich.

Und dort werden die Hände hochschnellen. Alle. Man will sich ja qualifizieren für die Pöstchenvergabe nach der Kommunalwahl am 25. Mai.

Lesen Sie auch (Bitte anklicken!)

„Schwarz auf Weiß: Sparkasse mauert“ (16. September 2013)
„Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert verstößt gegen Gesetz“ (14. September 2013)