Stadt begrüßt das Urteil des OVG Münster zur CO-Pipeline

Bürgermeisterin offenbar noch im Amt

Eine Pressemitteilung aus dem Rathaus: 

Das OVG Münster hat (…) entschieden, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig ist und diese Frage zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Die Pipeline darf weiterhin nicht in Betrieb gehen.

„Die Stadt Hilden begrüßt das Urteil“, so die Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg, die Inbetriebnahme der Pipeline endgültig zu verhindern. Es zeigt sich, dass die Auffassung von Rat und Verwaltung der Stadt Hilden, die Kläger gegen die Pipeline zu unterstützen, richtig war.“

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