Archiv für den Tag: 27. Juli 2013

Steuerzahlerbund macht Gebührenvergleich

So viel war 2012 für Abfall und Abwasser zu zahlen

Aus einer Pressemitteilung:

Der Bund der Steuerzahler NRW hat die 396 Kommunen des Landes zu ihren Abfall- und Abwassergebühren befragt. Städte und Gemeinden haben zwar zahlreiche Möglichkeiten, um die Gebührenbelastung der Bürger zu senken, diese werden aber nur selten genutzt. Im Gegenteil: Mancherorts steigen auch in 2012 die Gebühren. Für den Bund der Steuerzahler stellt sich die Frage nach der Sozialverträglichkeit. Wann werden die Summen, die die Bürger für Miete, Nebenkosten und Gebühren aufbringen müssen, untragbar?

Eine gelbe Tonne für Kunststoffabfälle, eine blaue für Papier, eine braune für Biomüll, dazu Glascontainer und Sperrmüllabfuhr – wer seinen Abfall sorgfältig trennt, braucht nur noch eine kleine Restmülltonne und könnte Müllgebühren sparen. Meint man. Doch viele Kommunen machen den Gebührenzahlern einen Strich durch die Rechnung: Sie setzen ein so genanntes „Mindestrestmüllvolumen“ voraus und stellen den Verbrauchern Tonnen vor die Haustür, die sie gar nicht füllen können.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hat in seinem 21. Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren aller 396 Kommunen des Landes zum ersten Mal das ärgerliche Thema Mindestrestmüllvolumen separat aufgegriffen.

Bei der Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt mit 120 Liter Restabfall und zweiwöchentlicher Leerung sowie 120 Liter Bioabfall mit zweiwöchentlicher Leerung und 120 Liter Papierabfall gehört Hilden mit 172,80 EUR zu den preiswerteren Kommunen. Preiswerteste Kommune ist Gladbeck mit 137,10 EUR, teuerste Kommune ist Bochum mit 451 EUR.

Die Abwassergebührenbelastung für einen Vier-Personen-Musterhaushalt, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht und 130 Quadratmeter befestigte Fläche auf seinem Grundstück vorhält, beträgt in Hilden 414,50 EUR/Jahr. Zum Vergleich: preiswerteste Kommune ist die Gemeinde Reken mit 246,50 Euro, teuerste Kommune ist Waldbröl mit 1.234,20 EUR/Jahr.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung mit Anlagen (Bitte anklicken):

NRW-Bauminister will Grundstück-Sozialquote

Bei kommunalen Grundstücken mindestens 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau 

Wie der WDR berichtet, hat NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) sich gestern auf WDR 5 für eine Sozialquote bei der Vergabe von Grundstücken ausgesprochen.

„Mindestens 30 Prozent bei kommunalen Grundstücken müssen reserviert sein für den sozialen Wohnungsbau“, so Groschek. Die Grundstückgesellschaft des Landes sei bereits auf eine solche Quote verpflichtet worden. „Das brauchen wir auch in den Großstädten bei kommunalen Grundstücken“, sagte Groschek.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung rutschen viele Familien mit ihrem Einkommen nach Abzug der Miete unter das Hartz-IV-Niveau. Besonders angespannt ist demnach die Lage in größeren Städten, wo die Miete höher liegt.

Der Vorschlag des Landesbauministers deckt sich mit einer Anregung aus dem „Bürgerhaushalt 2013“, der – bis auf die Grünen – alle anderen Fraktionen ihre Zustimmung verweigerten.

In einem Antrag, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 6. März 2013 zur Ablehnung vorlag, wurde vorgeschlagen, zur Schaffung ausreichenden, bedarfsgerechten und preiswerten Wohnraums in Hilden, neue „baulandpolitische Grundsätze“ zu beschließen.

So sollten beispielsweise städtische Flächen nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Eine Forderung, die auch „Allianz“-Sprecher Ralf Bommrmann am 6. März niedergestimmt hat. Jetzt hat er gegenüber der „RP“ das genaue Gegenteil vertreten, darauf bauend, dass die Lokalpresse nicht recherchiert.

Im Bürgerantrag wurde darüber hinaus angeregt, bei der Schaffung von Baurechten und bei der Durchführung von privaten Bodenordnungsverfahren, in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, dass im Umfang von 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche mit gefördertem Miet- bzw. Eigentumswohnungsbau realisiert und zu belegt werden.

Vor fünf Jahren hatte Beigeordneter Danscheidt versprochen, es sei das Ziel der Stadt, „nicht nur, junge Familien in die Stadt zu locken, sondern grundsätzlich für eine generationengerechte, qualitativ hochwertige Wohnbebauung und Infrastruktur zu sorgen (…)“, so laut NRZ.Hilden, 22.01.2008.

Laut Dokumentation „ Städtebaulicher Wettbewerb für den Bereich der Albert-Schweitzer-Schule in Hilden“ hat sich die Anzahl preisgebundener Wohnungen im selbstgenutzten Eigentum und in Mietwohnungen in Hilden nahezu halbiert.

Der Anteil geförderter Wohnungen in Hilden ist mit 1.661 von insgesamt 27.767 Wohnungen sehr gering (5,98 %, im Vergleich zum Land mit rd. 8 %) und wird durch den Wegfall der Sozialbindung von Jahr zu Jahr geringer.

In den letzten fünf Jahren haben Stadt und Ratsmehrheit bewusst jede Chance ungenutzt gelassen, generationengerechtes, preisgünstiges Wohnen in Hilden zu fördern.

Städtische Grundstücke wurden meistbietend privatisiert statt diese in die städtische Wohnungsbau-GmbH einzubringen (z. B. Grundstücke Am Rathaus/Berliner Straße oder das Grundstück „Jueck“). Dort hätten durch die WGH innenstadtnah modellhafte Projekte wie „Betreutes Wohnen“ oder „Mehrgenerationenhaus“ realisiert werden können. Politik und Rathaus haben das verhindert.

Im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des Geländes der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule wird bewusst der falsche Eindruck erweckt, nur eine möglichst maximale Verdichtung ermögliche es, auch preisgünstigen Wohnraum errichten zu können.

Denn nach wie vor bestimmen Profitinteressen der Investoren, was wo und wie in Hilden gebaut wird, während die Stadt ihrer Wohnungsbaugesellschaft jahrelang städtische Grundstücke vorenthalten hat, auf denen preisgünstiges Bauen möglich und geboten wäre.

Wie bereits gesagt. Dieser Vorschlag aus der Bürgerschaft scheiterte am 6. März 2013 m Haupt- und Finanzausschuss am Nein von SPD, CDU, Bürgeraktion, dUH, FDL und FL. Nur die Grünen stimmten zu.

Vielleicht kommt durch SPD- Landesbauminister Groschek jetzt noch einmal Bewegung in die Sache.

Nachdem sich im Rat, nur wenige Monate vor der Kommunalwahl, eine Mehrheit dafür gefunden hat, durch Übertragung zweier städtischer Grundstücke das Stammkapitals der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH zu erhöhen, scheint nichts mehr unmöglich zu sein.